Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen für „Saubere Luft“ in Passau und Regensburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein

Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in beiden bayerischen Städten – DUH kritisiert die falsche Platzierung der offiziellen Messstationen und weist nach, dass in beiden Städten die Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 erheblich über dem EU-Grenzwert liegt

Berlin, 30.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ in Passau und Regensburg eingereicht. In Regensburg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel, anders als die offizielle Messstation „Regensburg Rathaus“ suggeriert, deutlich überschritten. In Passau gibt es seit dem Jahr 2005 überhaupt keine offizielle verkehrsnahe Messstation mehr, weshalb der ökologische Verkehrsclub VCD in Bayern selbstständig über ein Jahr lang am Kirchenplatz die NO2-Belastung gemessen hat. Dort wird der vorgeschriebene Jahresmittelwert mit 55,6 µg/m³ deutlich überschritten. Ziel der Klagen für „Saubere Luft“ ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts spätestens Ende des Jahres 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Grundsatzurteil festgestellt.

Sowohl aus Passivsammlermessungen, als auch aus Modellierungen ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung weder in Passau, noch in Regensburg auf einzelne Straßenabschnitte beschränkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss. Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte mit der höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für „Saubere Luft“ in Passau und Regensburg die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern.

Die NO2-Belastung in Regensburg ergibt sich aus einer Immissionsberechnung, die im Rahmen des Masterplans zur Teilnahme am „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes in Auftrag gegeben wurden. Die Berechnung des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH & Co. KG aus dem Masterplan zeigt, dass im Jahr 2017 neben der D.-Martin-Luther-Straße, an der sich die offizielle Messstation Regensburg Rathaus befindet, viele weitere Straßenabschnitte in Regensburg von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Auch die Prognose für das Jahr 2020 weist noch erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 50 μg/m3 an den Straßenabschnitten Weißenburgstraße nördlich der Adolf-Schmetzer-Straße (ca. 54 μg/m3) sowie auf zwei Abschnitten der Frankenstraße auf.

Die NO2-Belastung in Passau wird überhaupt nicht adäquat abgebildet, da es ausschließlich eine Messung der Belastung im städtischen Hintergrund gibt. Der durch das bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlichte Wert von 30 μg/m3 ist daher nicht aussagekräftig für die tatsächliche Belastung an den Verkehrs-Hot-Spots in der Stadt, so dass weitere Messungen erforderlich sind.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Freistaat trickst und täuscht seine Bürger und kehrt somit die Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 unter den Teppich. In größeren bayerischen Städten wird einfach nicht an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘ und den Schutz vor krankmachenden Dieselabgasen. Mit unseren Klagen wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger Regensburgs und Passaus ihren Anspruch auf geltendes Recht umsetzen und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5. Davon befreit sind nur diejenigen Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge, die durch eine Hardware-Nachrüstung nicht zur Verschmutzung der Luft beitragen.“

Das BVerwG in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in bayerischen Städten ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei ist und dass an den Stellen mit der höchsten Belastung zu messen ist. Auch der Freistaat Bayern ist an Recht und Urteile gebunden und sollte sich schnellstmöglich daran erinnern.“

Bereits am 26. Juni 2019 hat die DUH Anträge auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Passau und Regensburg bei der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt. Nach Ablauf der Frist am 29. Juli 2019 ist bei der DUH keine zufriedenstellende Antwort eingegangen, weshalb nun 2019 in beiden Fällen Klage eingereicht wurde.


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