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		<title>Right to Clean Air</title>
		<link>https://www.right-to-clean-air.eu/</link>
		<description>NGOs fight for Clean Air</description>
		<language>de</language>
		
			<copyright>TYPO3 News</copyright>
		
		<pubDate>Tue, 29 Dec 2020 23:50:07 +0000</pubDate>
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						<guid isPermaLink="false">news-136</guid>
						<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 13:14:00 +0000</pubDate>
						<title>Aktuell 14 Orte in München mit zu viel Dieselabgasgift – Deutsche Umwelthilfe fordert Ministerpräsident Söder auf, endlich Gerichtsurteile zur Sauberen Luft zu respektieren </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/aktuell-14-orte-in-muenchen-mit-zu-viel-dieselabgasgift-deutsche-umwelthilfe-fordert-ministerpraesid/</link>
						<description>NO2-Messungen der Stadt München belegen eine Vielzahl an Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet – In München wird der NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 in den ersten drei Quartalen 2019 an 14 Messstellen überschritten, inklusive einer bisher weitgehend unbekannten, sehr hohen Belastung von 57 µg/m3 am Hauptbahnhof – Ausgerechnet die süddeutschen Weltstädte des Automobilbaus, München und Stuttgart, sind die schmutzigsten Städte Deutschlands und belegen Spitzenplätze unter den am stärksten belasteten Städten Europas – Massive Kritik vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsauffassung von Stadt und Freistaat bezüglich der jahrelangen Nichtumsetzung von gerichtlich angeordneten Fahrverboten</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin/München, 21.11.2019: Ergänzende Messungen in der Landeshauptstadt München zeigen massive Grenzwertüberschreitungen des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2). Neben den NO2Grenzwertüberschreitungen an den zwei verkehrsnahen Messstellen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Stachus (42 µg/m³) und Landshuter Allee (64 µg/m³), zeigen die ergänzenden Messungen zwölf weitere Grenzwertüberschreitungen in den ersten drei Quartalen 2019. Die veröffentlichten Werte belegen, dass in München flächendeckend eine zu hohe NO2Belastung vorherrscht. Die fortlaufende Untätigkeit der für die Luftreinhaltung verantwortlichen bayerischen Staatsregierung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):&nbsp; <br /></p>
<p><i>„Die veröffentlichten 14 NO2-Überschreitungen dokumentieren, wie sehr die Atemluft in München mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belastet ist. München hat nicht nur an der Landshuter Allee und am Stachus ein Problem mit der Luftqualität. Zwölf weitere städtische Messstellen zeigen im Mittel der ersten drei Quartale 2019 deutliche Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid, viele liegen sogar weit darüber. Wie angesichts von bisher nicht bekannten NO2-Werten von bis zu 57 µg/m3 am Münchner Hauptbahnhof von ‚Entwarnung‘ die Rede sein kann, erschließt sich mir nicht. Die alarmierenden Messergebnisse zeigen, dass weitere Teile der Münchner Innenstadt – und mit dem Hauptbahnhof Bereiche im Herzen der Stadt – extrem belastet sind. Gerade dort, im Herzen der Stadt, wo sich viele tausend Menschen tagtäglich aufhalten, wird die Luft mit giftigen Dieselabgasen regelrecht geflutet.&nbsp; &nbsp;<br /></i></p>
<p><i>München benötigt endlich wirksame Maßnahmen, die die Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet schnellstmöglich sicherstellen und nicht, wie von der Staatsregierung für die Landshuter Allee berechnet, erst im Jahr 2026. Insofern finden wir es vollkommen unangemessen, bei gesundheitlich besorgniserregenden Werten weit über dem geltenden Grenzwert von ‚leichten Überschreitungen‘ zu sprechen. Das geeignete und von den Gerichten rechtskräftig festgelegte Mittel für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ist ein zonales Fahrverbot für alle Diesel bis einschließlich Euro 5.“ </i></p>
<p><br />Zur Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof erklärt Resch: <i>„Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem Schlussantrag vergangene Woche die bayerische Staatsregierung massiv kritisiert und schwere Vorwürfe gegenüber dem rechtsstaatswidrigen Verhalten des Freistaats geäußert. Ministerpräsident Söder weigert sich, ein seit 2014 rechtskräftiges, von der DUH erstrittenes Urteil für die Saubere Luft in München umzusetzen. Der Generalanwalt verdeutlicht, dass die Weigerungshaltung des Freistaats fatale Folgen für Umwelt und Mensch habe. Bereits die vorliegende Stellungnahme ist eine schallende Ohrfeige für Markus Söder. Wir sind nun gespannt auf die in wenigen Monaten vorliegende Entscheidung des 15-köpfigen Richterkollegiums.“ </i></p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-135</guid>
						<pubDate>Thu, 07 Nov 2019 13:09:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe klagt erneut für die Saubere Luft in Mainz </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-klagt-erneut-fuer-die-saubere-luft-in-mainz/</link>
						<description>Mainz verweigert Umsetzung des rechtsverbindlichen Luftreinhalteplans – Deutsche Umwelthilfe startet Vollstreckungsverfahren und reicht neue Klage ein für die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet – Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 unumgänglich und im geltenden Luftreinhalteplan bereits vorgesehe</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Mainz, 7.11.2019: Für die Saubere Luft in Mainz startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue Vollstreckungs- und Klageverfahren. Der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird noch immer in vielen Teilen der Innenstadt überschritten. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts von 24. Oktober 2018 (VG 3 K 988/16.MZ) hätten die zuständigen Behörden spätestens ab dem 1. September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen müssen, wenn die Einhaltung des Grenzwerts für NO2 im Mittel der ersten 6 Monate des Jahres 2019 nicht erreicht werden kann. Die DUH fordert die Stadt Mainz aufgrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen auf, das rechtsgültige Urteil umzusetzen und Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 einzuführen. <br />&nbsp;<br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet. Der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid muss stadtweit schnellstmöglich eingehalten werden. Gleichzeitig versucht die Stadt, das Ausmaß der Situation vor Ort unter den Tisch fallen zu lassen. Wir fordern die Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten spätestens zum 1. Januar 2020, um die Menschen in Mainz und ihre Gesundheit zu schützen. Man kann sich nur wundern, dass das Autofahren mehr Wert zu haben scheint, als der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.“ <br />&nbsp;</i><br />Die von der Stadt Mainz präsentierten Halbjahresmittelwerte für NO2 verschleiern das Ausmaß der Belastung im Stadtgebiet, kritisiert die DUH. Ergebnisse neuer Messstationen veröffentlichte die Stadt erst auf Anfrage der DUH. Sowohl Modellierungen der Luftbelastung als auch Messungen zeigen demnach, dass die Luft nach wie vor an vielen Straßen dreckiger ist als erlaubt. Besonders hoch belastet ist der Straßenzug Rheinstraße/Rheinallee, an dem mittlerweile zahlreiche Passivsammler Belastungen oberhalb des NO2-Grenzwerts aufzeigen. Alte Messstationen will die Stadt Mainz jedoch aufgrund von Formalitäten nicht berücksichtigen, neue Messstationen – die exakt die gleiche Belastungshöhe widerspiegeln – sollen erst ein Jahr lang ausgewertet werden. &nbsp;<br />&nbsp;<br />Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2019 muss der NO2-Grenzwert im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden, nicht nur an offiziellen Messstationen wie der Parcussstraße. <br />&nbsp;<br />Aktuelle Passivsammlerwerte für das erste Halbjahr 2019 zeigen, wie hoch die Belastung ist: 47 µg/m³ wurden an der seit Jahren genutzten Messstation Rheinstraße / FH ermittelt. An den ersatzweise eingerichteten Passivsammlern Rheinstraße 24 und Rheinallee 3B liegt die Belastung im ersten Halbjahr 2019 sogar bei 48 beziehungsweise 49 µg/m³. Auch am Messcontainer Parcussstraße liegt die Belastung bis einschließlich Oktober 2019 noch bei 42 µg/m³. <br />&nbsp;<br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont:<i> „Die Stadt Mainz muss kurzfristig diejenigen Maßnahmen umsetzen, die zu einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung führen. Es ist nicht mehr die Zeit, Gutachtenaufträge zu vergeben, sondern zu handeln.“ <br />&nbsp;</i><br />Damit das rechtskräftige Urteil endlich umgesetzt wird, hat die DUH beim VG Mainz einen Zwangsvollstreckungsantrag eingereicht und zugleich aus prozessstrategischen Gründen eine neue Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller, können diese Fahrzeuge von Diesel-Fahrverboten ausgenommen werden. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
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						<pubDate>Wed, 16 Oct 2019 13:05:00 +0000</pubDate>
						<title>Luftbelastung in Deutschland und Europa weiterhin massiv: Deutsche Umwelthilfe fordert Sofortmaßnahmen gegen Dieselabgas NO2, Feinstaub und Ozon </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/luftbelastung-in-deutschland-und-europa-weiterhin-massiv-deutsche-umwelthilfe-fordert-sofortmassnahm/</link>
						<description>Luft in Deutschland und Europa ist laut Bericht der Europäischen Umweltagentur noch immer stark belastet – Messungen der Deutschen Umwelthilfe in Osteuropa belegen Auswirkungen der gescheiterten Verkehrspolitik der Bundesregierung nach Dieselskandal – DUH fordert Sofortmaßnahmen gegen Luftschadstoffe aus Verkehr, Holzfeuerungsanlagen und Landwirtschaft zum Schutz von Gesundheit und Klima  </description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 16.10.2019: Die Luft in Europa und insbesondere in Deutschland ist nach wie vor stark belastet. Das belegt der heute veröffentlichte Luftqualitätsbericht der Europäischen Umweltagentur (EEA). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert daher die betroffenen Städte, Bundesländer und die Bundesregierung auf, mit Sofortmaßnahmen eine bessere Luftqualität für die Bevölkerung sicher zu stellen. Messungen der DUH zum Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in fünf Ländern zeigen, dass die Bundesregierung in ihrem Umgang mit dem Dieselskandal auch international gescheitert ist.</p>
<p>&nbsp; <br />Luftverschmutzung ist die größte umweltbedingte Gefahr für die Gesundheit in Deutschland und in der Europäischen Union. Die größten umweltbedingten Beeinträchtigungen für die menschliche Gesundheit gehen von Feinstaub (PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) aus. Die Zahl vorzeitiger Todesfälle durch das Dieselabgasgift NO2 bleibt erschreckend hoch: 11.900 vorzeitige Todesfälle sind alleine in Deutschland darauf zurückzuführen. Die Anzahl vorzeitiger Todesfälle durch die Belastung mit Ozon betrug 2.400. Weiterhin auf hohem Niveau sind die nahezu 60.000 vorzeitigen Todesfälle durch Feinstaub in Deutschland. Damit belegt Deutschland noch vor Italien und Polen Platz 1 dieser bitteren Bilanz.&nbsp; </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Die Bundesregierung ist leider auch beim schmutzigen Betrugsdiesel-Pkw Exportmeister. Doch anstatt das Problem nach Süd- und Osteuropa zu schicken, muss Kanzlerin Merkel endlich alle in- und ausländischen Autokonzerne zwingen, sämtliche betroffenen Fahrzeuge kurzfristig zurückzurufen. Sie müssen eine HardwareNachrüstung mit auf der Straße funktionierenden Abgasreinigungssystemen erhalten.“&nbsp; </i></p>
<p><br />Dabei betrachtet die EEA nur die Werte, die offiziell durch die Mitgliedstaaten gemeldet werden. Dass die Belastung oftmals noch deutlich höher ist – und damit auch die Gesundheitsauswirkungen noch drastischer sind – zeigt die DUH in ihrem heute veröffentlichten Bericht über NO2-Messungen aus Deutschland, Tschechien, Bulgarien, Slowenien und Serbien.&nbsp; </p>
<p><br />Trauriger Spitzenreiter mit dem höchsten der gemessenen Werte ist Belgrad in Serbien mit 106,8 μg/m3. Auch in den weiteren Ländern wurden NO2-Belastungen über 70 μg/m3 ermittelt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass das Dieselabgas NO2 nicht nur in Deutschland, sondern überall in Europa ein Problem darstellt. Aufgrund mangelnder behördlicher Vorgaben zur wirksamen Reparatur von illegalen Abschalteinrichtungen verschmutzen zahlreiche Diesel-Fahrzeuge mit hohem Stickoxidausstoß nach dem Export gen Osteuropa dort die ohnehin hoch belastete Luft. </p>
<p>Auch die Belastung durch Feinstaub (PM 2,5) verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Vier von fünf europäische Stadtbewohner sind weiterhin höheren Feinstaubwerten ausgesetzt als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Feuerungsanlagen in Haushalten, wie beispielsweise Kaminöfen, stellen dabei nicht nur die bedeutendste Quelle von Feinstaub, sondern auch von klima-und gesundheitsschädlichem Ruß und krebserregendem Benzo(a)pyren dar.&nbsp; </p>
<p><br /><i>„Die hohe Zahl an vorzeitigen Todesfällen durch Feinstaub, die in Deutschland höher ist als in allen anderen EU-Staaten, zeigt, dass das Feinstaub-Problem trotz gegenteiliger Beschwichtigungen längst nicht gelöst ist. Städte und Gemeinden sind in der Pflicht, umfassende Maßnahmen für den Schutz ihrer Einwohner zu ergreifen und sich dabei an den WHO-Richtwerten für Feinstaub zu orientieren. Auf kommunaler Ebene besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, gesundheitsschützende Vorgaben für die private Holzfeuerung umzusetzen. Emissionsarme Öfen und Kessel mit obligatorischer Abgasreinigung müssen in belasteten Gebieten zum Standard werden“</i>, so Resch weiter. </p>
<p><br />Emissionen aus der Landwirtschaft haben ebenfalls Einfluss auf die Luftqualität in den Städten: Ammoniak führt zur Bildung von Feinstaub, Methan zur Bildung von bodennahem Ozon. Beide Schadstoffe stammen vorwiegend aus der Landwirtschaft und werden bislang nur unzureichend adressiert. 2017 registrierte jede fünfte europäische Messstation eine Überschreitung der EUVorgaben für Ozon.&nbsp; </p>
<p><br />Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont: <i>„Die AmmoniakEmissionen in Europa steigen seit 2013. Der dadurch entstehende Feinstaub schadet der Gesundheit. Reduktionsmaßnahmen müssen insbesondere in der Nutztierhaltung und bei der Düngung auf dem Feld ansetzen. Das ist seit langem bekannt, wird aber auch von der amtierenden Ministerin Klöckner nicht angepackt.“ </i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-133</guid>
						<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Luft in Düsseldorf noch schlechter als bisher angenommen: Deutsche Umwelthilfe kritisiert NRW-Landesregierung</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/luft-in-duesseldorf-noch-schlechter-als-bisher-angenommen-deutsche-umwelthilfe-kritisiert-nrw-landes/</link>
						<description>Neue Modellierung der Luftbelastung zeigt flächendeckend hohe Luftbelastung mit Dieselabgasgift nicht nur in der Düsseldorfer Innenstadt, sondern auch in den Stadtteilen Eller und Lierenfeld – Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von Februar 2018 für die Saubere Luft in Düsseldorf immer noch nicht umgesetzt – Der von der CDU im Eller Rathaus geforderte Stopp der dritten Bus-Sonderspur ist eine Kapitulation vor dem motorisierten Individualverkehr </description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> <b>Berlin/Düsseldorf, 10.10.2019</b>: Der aktuelle Luftmessbericht für Düsseldorf offenbart nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet erhebliche Probleme mit der Einhaltung der EUGrenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert deshalb die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen scharf für die bisher verweigerten Diesel-Fahrverbote in allen belasteten Stadtbereichen, so wie diese durch das rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 bestätigt wurden. Den Luftmessbericht stellt die Stadt heute vor.</p>
<p> <br />Die DUH fordert nun, auch angesichts der neuen, vom Umweltbundesamt veröffentlichten, stark erhöhten Realemissionen der Betrugsdiesel bei Nutzfahrzeugen sowie Euro 3-6 Diesel-Pkws Sofortmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert noch ab Ende 2019 einzuhalten. Die am sichersten und am schnellsten umsetzbare wirksame Maßnahme sind Diesel-Fahrverbote für alle Pkws und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 5/V. </p>
<p><br />Dazu<b> </b>Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: <i>„Warum verweigert die nordrheinwestfälische Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern Düsseldorfs die Saubere Luft? Niemand käme auf die Idee, eine fortgesetzte Vergiftung des Trinkwassers mit Giften zu akzeptieren, nur weil dies Geld spart und bequemer ist. Nun kommt wieder die kalte Jahreszeit, in der die Diesel-Pkws zum „Motorschutz“ die Abgasreinigung abschalten und mit bis zu 25-facher Grenzwertüberschreitung die NO2-Belastung der innerstädtischen Luft zusätzlich belasten. Statt einer Behinderung von Busspuren erwarten wir von verantwortlichen Düsseldorfer Politikern die schnelle und konsequente Einleitung einer Verkehrswende mit mehr Bus, Tram und Bahnen und einer konsequenten Aussperrung aller schmutzigen, nicht mit einem Hardware-Update nachgerüsteten Busse, Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkws.“ </i>&nbsp;</p>
<p><br />Sechs offizielle Messstationen weisen für 2018 teils erhebliche Überschreitungen des erlaubten NO2-Grenzwerts von 40 µg/m³ auf, unter anderem an der Merowingerstraße (54 µg/m3) und der Corneliusstraße (53 µg/m3). Auch an dem 2018 neu eingerichteten Messpunkt an der Bernburger Straße wurde der gesetzliche Grenzwert mit 45 µg NO2/m3 deutlich überschritten. Dies verdeutlicht, dass allein Messungen nicht alle Belastungshotspots abdecken können.&nbsp; </p>
<p><br />Die DUH fordert deshalb seit Jahren die Modellierung der Stickstoffdioxidbelastung entlang des Hauptstraßennetzes aller Großstädte Nordrhein-Westfalens. Die nun erstmals für Düsseldorf vorgelegte Berechnung zeigt jedoch ein unrealistisches, geschöntes Bild, da diese auf veralteten Emissionsfaktoren des entsprechenden Handbuchs des Umweltbundesamts (HBEFA) in der Version 3.3 beruht. Die reale Belastung mit NO2 ist in Düsseldorf deutlich höher. </p>
<p>Nach den Realemissionsdaten des aktuellen Handbuchs HBEFA 4.1, die am 11. September 2019 veröffentlich wurden, sind die NOx-Emissionen von Diesel-Pkws der Abgasstufe Euro 5 und 6(a-c) um bis zu 21 Prozent höher als bisher angenommen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen, zu denen auch der gerade des Abgasbetrugs überführte Mercedes Sprinter zählt, sind die korrigierten Realemissionen sogar um 100 Prozent höher als bisher angenommen. Aus diesem Grund fordert die DUH gerade für diese leicht nachrüstbare Fahrzeuggruppe ein konsequentes Einfahrverbot für belastete Innenstädte. Auch bei modernen Lkws der Abgasnorm Euro VI mussten die NOxEmissionen um den Faktor 4 nach oben korrigiert werden.</p>
<p><br />In Düsseldorf sind nach Ansicht der DUH größere Anstrengungen als bisher geplant notwendig, um die flächendeckende Grenzwerteinhaltung ab Ende 2019 sicherzustellen. Die nun umzusetzenden Maßnahmen wie Umweltspuren auf einzelnen Straßen alleine genügen nicht, die überfällige Verkehrswende einzuläuten. Mit einer Hardware-Nachrüstung, die die Bundesregierung sogar mit bis zu 80 Prozent der Kosten bezuschusst, ist nur zu rechnen, wenn die besonders schmutzigen Diesel-Pkws und Nutzfahrzeuge konsequent von der Einfahrt in die Stadt abgehalten werden. Ausweichverkehre über ebenfalls hoch belastete Straßenzüge führen andernorts zu höheren oder neuen Grenzwertüberschreitungen. Aus diesem Grund hält die DUH auch zonale Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge im Düsseldorfer Stadtgebiet für die beste Lösung.&nbsp; <br /></p>
<p>Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind flächendeckenden Diesel-Fahrverbote für Euro 5/V Fahrzeuge bereits seit dem 1. September 2019 möglich und in Düsseldorf auch unausweichlich.</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-114</guid>
						<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Guter Tag für die Saubere Luft in Köln – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Berufungsverfahren für die Saubere Luft gegen die NRW-Landesregierung</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/guter-tag-fuer-die-saubere-luft-in-koeln-deutsche-umwelthilfe-gewinnt-berufungsverfahren-fuer-die-sau/</link>
						<description>Diesel-Fahrverbote auf vier Hauptverkehrsstraßen in Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar – Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes zurückgewiesen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten, die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten nachzurüsten</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Münster/Berlin, 12.9.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. </p>
<p class="Flietext">Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so positiv entwickeln, dass eine NO2-Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet zu erwarten ist. </p>
<p class="Flietext">Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>Die Landesregierung sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten Vergleichsgespräche mit der Landesregierung.“ </i></p>
<p class="Flietext">Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: <i>„Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung.“</i></p>
<p class="Flietext">Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH. </p>
<p>Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO<sub>2</sub>). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 <span class="st">µg/m³</span> wird an der Verkehrsmessstationen Clevischer Ring (2018: 59 <span class="st">µg/m³</span>) sowie an vielen weiteren verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48<span class="st"> µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³)</span> und der Luxemburger Straße (2018: 45 <span class="st">µg/m³) </span>seit Jahren überschritten.</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-132</guid>
						<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Guter Tag für die Saubere Luft in Köln – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Berufungsverfahren für die Saubere Luft gegen die NRW-Landesregierung </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/guter-tag-fuer-die-saubere-luft-in-koeln-deutsche-umwelthilfe-gewinnt-berufungsverfahren-fuer-die-sau-1/</link>
						<description>Diesel-Fahrverbote auf vier Hauptverkehrsstraßen in Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar – Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes zurückgewiesen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten, die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten nachzurüsten</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> <b>Münster/Berlin, 12.9.2019: </b>Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen.&nbsp; </p>
<p><br />Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so positiv entwickeln, dass eine NO2Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet zu erwarten ist. &nbsp;</p>
<p><br /><b>Jürgen Resch</b>, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Die Landesregierung sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten Vergleichsgespräche mit der Landesregierung.“ </i></p>
<p>&nbsp;<br />Rechtsanwalt <b>Remo Klinger</b>, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt:<i> „Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung.“ </i></p>
<p>Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH.&nbsp; <br />Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48 µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³) und der Luxemburger Straße (2018: 45 µg/m³) seit Jahren überschritten. <br />&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-112</guid>
						<pubDate>Tue, 03 Sep 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung geltenden Rechts im Freistaat Bayern</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-begruesst-ausfuehrliche-verhandlung-am-europaeischen-gerichtshof-zur-durchsetzung-g/</link>
						<description></description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Luxemburg/Berlin, 3.9.2019: Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die Saubere Luft in München hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Frage verhandelt, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018. </p>
<p class="Flietext">Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>Die heutige Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof war ein wichtiger Tag für den Rechtsstaat. Der berichterstattende Richter des EuGH hat in der Verhandlung Bezug genommen auf drei Beispiele aus Deutschland, in denen es bereits zur Anwendung der Beugehaft gegenüber Amtsträgern kam. Wir werten dies als wertvolles Signal und sind hoffnungsfroh, dass es in ein paar Monaten ein deutliches Urteil für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern geben wird. Denn die bisherige Praxis, die symbolischen Zwangsgelder in Höhe von maximal 10.000 Euro vom Innen- ans Finanzministerium zu verschieben, ist gänzlich ungeeignet, eine widerspenstige Landesregierung wie in Bayern zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bewegen. Dieser Bewertung stimmte auch der Vertreter der EU-Kommission zu. Seit 2014 weigert sich die Bayerische Staatsregierung, das rechtskräftige Urteil umzusetzen. Ministerpräsident Markus Söder vertritt wie schon sein Vorgänger Horst Seehofer einseitig die Interessen der Dieselkonzerne anstatt seine Bürgerinnen und Bürger vor den giftigen Diesel-Abgasen zu schützen.“</i></p>
<p class="Flietext">Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist zurückzuführen auf die seit Jahren anhaltende Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil für Saubere Luft in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt aufzunehmen. In dem vorangegangenen Beschluss von November 2018 wirft der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats vor.</p>
<p class="Flietext">Im nächsten Schritt wird der Generalanwalt des EuGH am 14. November 2019 seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen Termin zur Urteilsverkündung geben. Die DUH rechnet in vier bis sechs Monaten mit einem Urteil.</p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-111</guid>
						<pubDate>Tue, 06 Aug 2019 11:11:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart  </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-stellt-antrag-auf-beugehaft-gegen-mitglieder-der-landesregierung-baden-wuerttemb/</link>
						<description>Im Klageverfahren für die Saubere Luft in Stuttgart hat die DUH einen weiteren Antrag auf Vollstreckung beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt – Nachdem sich die Landesregierung trotz mehrmals von Gerichten angedrohten bzw. festgesetzten Zwangsgeldern weiterhin weigert, ein höchstrichterliches Urteil zur Sicherstellung der Sauberen Luft umzusetzen, beantragt die DUH nun die Beugehaft gegen Ministerpräsident Kretschmann sowie Vizeministerpräsident Strobl – Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch der Verwaltungsgerichtshof von Baden Württemberg sehen elementarste rechtsstaatliche Grundsätze durch die Landesregierung verletzt – Landesregierung muss zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Berlin/Stuttgart, 6.8.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht. Alle vier bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt. </p>
<p class="Flietext">Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden. Das Land Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen. </p>
<p class="Flietext">Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf Vollstreckung des Urteils gestellt. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden, die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind. Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor. Die DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird. </p>
<p class="Flietext">&nbsp;</p>
<p class="Flietext">&nbsp;</p>
<p class="Flietext">Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde. Das VG Stuttgart findet in dem Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, „der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten<i>“, </i>werden „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“ durch die Landesregierung verletzt. </p>
<p class="Flietext">Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>In unseren Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen, wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben.“ </i></p>
<p class="Flietext">Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „<i>Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden. Alternativ wäre es allenfalls denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen Amtspersonen nehmen.“</i></p>
<p class="Flietext">Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des Rechts entschieden wird. Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des nationalen Rechts ergibt.</p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-110</guid>
						<pubDate>Wed, 31 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolg für die Saubere Luft in Aachen – Oberverwaltungsgericht weist Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-erzielt-erfolg-fuer-die-saubere-luft-in-aachen-oberverwaltungsgericht-weist-be/</link>
						<description>Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtet das Land NRW zur Änderung des für rechtswidrig befundenen Luftreinhalteplans von Aachen – Land muss vorsorglich weitere Maßnahmen wie Fahrverbote in den Plan aufnehmen, die eine NO2-Grenzwerteinhaltung sicherstellen – Deutsche Umwelthilfe: Nach den bisherigen Belastungswerten mit dem Dieselabgasgift wird man in Aachen um Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 nicht herum kommen – Wegweisende Entscheidung auch für die weiteren 13 Städte in NRW, in denen die DUH für die „Saubere Luft“ klagt – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bietet NRW-Landesregierung Gespräche zu schnellen Lösungen für weitere belastete Städte an</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Aachen/Berlin, 31.7.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die „Saubere Luft“ in Aachen hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Berufung der Bezirksregierung Köln zurückgewiesen. Der Luftreinhalteplan für Aachen wurde für rechtswidrig erklärt und muss daher kurzfristig grundsätzlich nachgebessert werden. Vorsorglich sind schon jetzt Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote in den Plan aufzunehmen, die eine sichere Grenzwerteinhaltung gewährleisten. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für „Saubere Luft“ der DUH.</p>
<p class="Flietext">Das oberste Verwaltungsgericht in NRW hat deutlich gemacht, dass der Grenzwert von 40 µg NO2/m3 als geltendes Recht zu beachten ist. Das durch den Bundestag verabschiedete „Fahrverbotsverhinderungsgesetz“, welches einen Wert von 50 µg/m3 vorsieht, ist wegen des Vorrangs des Unionsrechts unanwendbar. Der Grenzwert von 40 µg/m3 dient, so das Gericht, dem Gesundheitsschutz. Das Gericht wies sowohl die Kritik am Grenzwert als auch an der korrekten Positionierung der Messstellen zurück. Zu diesen Fragen hatte das OVG im Mai 2019 auch eine zweitägige Anhörung durchgeführt.</p>
<p class="Flietext">Nach den aktuell vorliegenden Messwerten des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid (NO2) für Aachen, die auf mehreren Hauptstraßen Werte von 50 µg/m3 ergeben, wird man nach Einschätzung der DUH um Diesel-Fahrverbote nicht herumkommen. Diese Maßnahme wird nur dann zu vermeiden sein, wenn Stadt und Land kurzfristig mit anderen hoch wirksamen Maßnahmen nachsteuern, etwa eine generelle Reduktion des Individualverkehrs in der Aachener Innenstadt oder einer City-Maut, was bislang aber nicht geschieht. &nbsp;<span style="font-size:13.0pt">&nbsp;</span></p>
<p class="Flietext">Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Aachen und weiteren 13 Großstädten in Nordrhein-Westfalen. Ich hoffe, dass dieses Signal in der Landesregierung von NRW richtig verstanden und jetzt schnell und konsequent gehandelt wird. Alle Busse, Kommunal- und Landesfahrzeuge sollten kurzfristig mit funktionierender Hardware nachgerüstet werden. Von den Dieselkonzernen erwarten wir zudem eine schnelle und </i></p>
<p class="Flietext"><i>unkonventionelle Hilfe für die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Besitzer. Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.“ </i></p>
<p class="Flietext">Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: <i>„Das Mantra der Landesregierung, Fahrverbote seien in NRW unverhältnismäßig, ist mit diesem Urteil widerlegt. Es ist zu hoffen, dass das Land diese Klarstellung nutzt und alle anderen Verfahren nach Änderung der Luftreinhaltepläne und ohne weitere Urteile beendet werden können.“</i></p>
<p class="Flietext">Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO<sub>2</sub>). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 <span class="st">µg/m³</span> wird an den beiden Verkehrsmessstationen Wilhelmstraße (2018: 43 <span class="st">µg/m³</span>) und Adalbertsteinweg (2018: 46 <span class="st">µg/m³</span>) seit Jahren überschritten. Ergänzende städtische Messungen, unter anderem an der Römerstraße mit rund 51 μg NO2/m³, der Jülicher Straße mit rund 50 μg NO2/m³, der Peterstraße <span style="color:windowtext">mit 49 μg/m³,</span><span style="font-size:9.0pt; color:#3E5059"> </span><span style="color:#3E5059">der</span> Roermonderstraße mit 45 μg NO2/m³ und der Monheimsallee mit 49 μg NO2/m³ zeigen, dass die Belastung in anderen Teilen der Stadt noch höher ist. </p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-109</guid>
						<pubDate>Tue, 30 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen für „Saubere Luft“ in Passau und Regensburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-reicht-klagen-fuer-saubere-luft-in-passau-und-regensburg-beim-bayerischen-verw/</link>
						<description>Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in beiden bayerischen Städten – DUH kritisiert die falsche Platzierung der offiziellen Messstationen und weist nach, dass in beiden Städten die Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 erheblich über dem EU-Grenzwert liegt</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Berlin, 30.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ in Passau und Regensburg eingereicht. In Regensburg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO<sub>2</sub>) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel, anders als die offizielle Messstation „Regensburg Rathaus“ suggeriert, deutlich überschritten. In Passau gibt es seit dem Jahr 2005 überhaupt keine offizielle verkehrsnahe Messstation mehr, weshalb der ökologische Verkehrsclub VCD in Bayern selbstständig über ein Jahr lang am Kirchenplatz die NO2-Belastung gemessen hat. Dort wird der vorgeschriebene Jahresmittelwert mit 55,6 µg/m³ deutlich überschritten. Ziel der Klagen für „Saubere Luft“ ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO<sub>2</sub>-Grenzwerts spätestens Ende des Jahres 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Grundsatzurteil festgestellt. </p>
<p class="Flietext">Sowohl aus Passivsammlermessungen, als auch aus Modellierungen ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung weder in Passau, noch in Regensburg auf einzelne Straßenabschnitte beschränkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der höchsten NO<sub>2</sub>-Belastung gemessen werden muss. Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte mit der höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für „Saubere Luft“ in Passau und Regensburg die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern. </p>
<p class="Flietext">Die NO2-Belastung in Regensburg ergibt sich aus einer Immissionsberechnung, die im Rahmen des Masterplans zur Teilnahme am „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes in Auftrag gegeben wurden. Die Berechnung des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH &amp; Co. KG aus dem Masterplan zeigt, dass im Jahr 2017 neben der D.-Martin-Luther-Straße, an der sich die offizielle Messstation Regensburg Rathaus befindet, viele weitere Straßenabschnitte in Regensburg von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Auch die Prognose für das Jahr 2020 weist noch erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 50 μg/m3 an den Straßenabschnitten Weißenburgstraße nördlich der Adolf-Schmetzer-Straße (ca. 54 μg/m3) sowie auf zwei Abschnitten der Frankenstraße auf.</p>
<p class="Flietext">Die NO2-Belastung in Passau wird überhaupt nicht adäquat abgebildet, da es ausschließlich eine Messung der Belastung im städtischen Hintergrund gibt. Der durch das bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlichte Wert von 30 μg/m3 ist daher nicht aussagekräftig für die tatsächliche Belastung an den Verkehrs-Hot-Spots in der Stadt, so dass weitere Messungen erforderlich sind.</p>
<p class="Flietext">Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>Der Freistaat trickst und täuscht seine Bürger und kehrt somit die Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO<sub>2</sub> unter den Teppich. In größeren bayerischen Städten wird einfach nicht an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘ und den Schutz vor krankmachenden Dieselabgasen. Mit unseren Klagen wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger Regensburgs und Passaus ihren Anspruch auf geltendes Recht umsetzen und die Einhaltung des NO<sub>2</sub>-Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5. Davon befreit sind nur diejenigen Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge, die durch eine Hardware-Nachrüstung nicht zur Verschmutzung der Luft beitragen.“</i></p>
<p class="Flietext">Das BVerwG in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in bayerischen Städten ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen. </p>
<p class="Flietext">Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „<i>Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei ist und dass an den Stellen mit der höchsten Belastung zu messen ist. Auch der Freistaat Bayern ist an Recht und Urteile gebunden und sollte sich schnellstmöglich daran erinnern.“</i></p>
<p class="Flietext">Bereits am 26. Juni 2019 hat die DUH Anträge auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Passau und Regensburg bei der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt. Nach Ablauf der Frist am 29. Juli 2019 ist bei der DUH keine zufriedenstellende Antwort eingegangen, weshalb nun 2019 in beiden Fällen Klage eingereicht wurde.</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-107</guid>
						<pubDate>Mon, 29 Jul 2019 10:56:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe stellt formelle Anträge zur Beschränkung der Silvester- Böllerei in 31 Städten: Berlin und München setzen Forderung der DUH um</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-stellt-formelle-antraege-zur-beschraenkung-der-silvester-boellerei-in-31-staedten/</link>
						<description>Die Deutsche Umwelthilfe beantragt gegenüber 31 Städten mit hoher Luftbelastung das Verbot privater Silvester-Böllerei in Innenstädten – Rechtsgutachten im Auftrag der DUH belegt juristische Möglichkeiten für Städte und Länder, in belasteten bzw. gefährdeten Innenstadtbereichen die private Silvester-Böllerei zu verbieten – Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub an Silvester entspricht 16 Prozent der jährlichen Menge aus dem Straßenverkehr – Verschärfung der EU-Feinstaubgrenzwerte gemäß Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation steht in Aussicht – Über 100.000 Menschen unterstützen DUH-Forderung nach einem Verbot innerstädtischer Silvester-Böllerei per Petition – Weiterer Erfolg der DUH-Initiative für „Saubere Luft“: Berlin und München werden Pyrotechnik in hoch belasteter Innenstadt beschränken bzw. verbieten – DUH führt am 21. August Fachgespräch mit dem Deutschen Städtetag, um weitere belastete Städte zu einem innerstädtischen Verbot der Silvester-Böllerei zu bewegen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 29.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt bei 31 Städten formelle Anträge zum Verbot beziehungsweise zur Beschränkung der Silvester-Böllerei als wichtige Einzelmaßnahme für die Luftreinhaltung. Die formellen Anträge richten sich an die Städte, in denen die DUH Rechtsverfahren zur „Sauberen Luft“ führt und deren innerstädtische Luft mit einer Feinstaubbelastung von mindestens 20 µg/m3 belastet ist. Diesen Grenzwert hat bereits vor Jahren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Der EU-Umweltkommissar Vella hat erst vor wenigen Monaten angekündigt, die derzeit viel zu hohen EU-Grenzwerte für Feinstaub entsprechend der WHO-Empfehlung abzusenken. Die DUH beantragt von den betroffenen Städten eine Anpassung der Luftreinhaltepläne, beziehungsweise kommunale Entscheidungen zur Sylvester-Böllerei.&nbsp; </p>
<p><br />Die DUH befürwortet ausdrücklich die Durchführung professionell und zentral organisierter, vor allem die Luftqualität nicht beeinträchtigender Silvester-Feuerwerke außerhalb der belasteten Innenstadtbereiche. Dort wo viele Menschen leben und die Grundbelastung bereits so hoch ist, dass lungengeschädigte Menschen und asthmakranke Kinder durch archaische Böllerei mit Schwarzpulver akute Atemprobleme bekommen, muss es aus Sicht der DUH ab diesem Winter klare Verbote geben. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt die bisher, vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden bestrittenen, rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Dieses Rechtsgutachten stellt die DUH allen Städten zur Verfügung.&nbsp; &nbsp;</p>
<p><br /><i>„Viele hunderttausend Menschen mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise schwerem Asthma, flüchten zum Jahreswechsel aus ihren Wohnungen oder müssen sich dort regelrecht luftdicht verbarrikadieren. Jedes Jahr aufs Neue verursacht die archaische Böllerei zum Jahreswechsel ‚dicke Luft‘ in unseren Städten, wie sie sonst in Smog-Hochburgen asiatischer Metropolen beklagt wird. Bereits über 100.000 Unterstützende haben sich in unserer Petition für die Beschränkung privater Feuerwerke in dicht besiedelten Innenstadtbereichen ausgesprochen. Wir begrüßen daher, dass Berlin und München der Forderung der DUH nachkommen und Pyrotechnik in ihren hochbelasteten Innenstädten beschränken. In einem ersten Schritt sollen die 31 Städte von der Silvester-Böllerei befreit werden, die nachweislich am stärksten unter der Luftbelastung mit Feinstaub leiden. Für die Menschen in den übrigen besonders belasteten Städten führt die DUH am 21. August 2019 ein Fachgespräch mit dem Deutschen Städtetag, um dort über ein möglichst flächendeckendes Ende der privaten Silvester-Böllerei zu verhandeln“</i>, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. </p>
<p><br />Innerhalb weniger Stunden setzen die Feuerwerksböller zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen besonders giftigen Feinstaubs frei. Der aus Feuerwerkskörpern stammende Feinstaub ist besonders hoch mit giftigen Stoffen belastet, sodass seine negativen gesundheitlichen Auswirkungen deutlich höher sind als bei den sonstigen Feinstaubquellen. Die Menge des in diesen wenigen Stunden um den Jahreswechsel freigesetzten Feinstaubs entspricht etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. </p>
<p>&nbsp;<br />Feinstaub (PM10) ist ein Luftschadstoff, der insbesondere gesundheitlich vorbelasteten Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen sowie Schwangeren und Kindern schaden kann. Da es keine Unbedenklichkeitsgrenze für Feinstaub gibt, also jeder Anstieg der Konzentration in der Atemluft zu erhöhter gesundheitlicher Belastung führt, muss diese möglichst weitgehend reduziert werden. Die WHO hat daher einen Jahresmittelwert von 20 µg/m3 festgelegt und fordert die Herabsetzung der derzeit 35 erlaubten Überschreitungstage auf 3 Tage. Die DUH ist mit ihrer langjährigen Forderung nach einer Angleichung der Partikel-Grenzwerte auf WHO-Niveau nicht allein, auch das Umweltbundesamt fordert eine Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub.</p>
<p> <br />Neben den gesundheitlichen Belastungen, schweren Verletzungen und Todesfällen führt die Silvester-Böllerei außerdem zu riesigen Abfallbergen, tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr und Risiken für Natur und Tierwelt. In nahezu allen Industrienationen ist die private Böllerei in Städten verboten: In Paris dürfen Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten. In Deutschland existieren nur wenige und zum Teil zaghafte Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden in der historischen Altstadt wie in Konstanz oder schweren Ausschreitungen wie in Hannover.&nbsp; </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-108</guid>
						<pubDate>Mon, 29 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe: Bayerische Staatsregierung verweigert weiterhin die „Saubere Luft“ für die Landeshauptstadt München</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-bayerische-staatsregierung-verweigert-weiterhin-die-saubere-luft-fuer-die-lan/</link>
						<description>Deutsche Umwelthilfe nimmt zur siebten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ausführlich Stellung – Höchstrichterlich für Ende 2019 verfügte Grenzwerteinhaltung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid mit vorliegendem Plan unmöglich – Staatsregierung weigert sich weiterhin, das 2014 von der DUH erwirkte rechtskräftige Urteil für „Saubere Luft“ umzusetzen und Fahrverbote für Euro 5 Diesel auszusprechen – Seit fünf Jahren andauernder Verstoß gegen das rechtskräftige Urteil wird am 3. September vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt – Zu klärende Frage: Muss Beugehaft gegen Ministerpräsident Söder verfügt werden, um ihn zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern zu zwingen? </description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Berlin/München, 29.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in einer heute übermittelten Stellungnahme die aktuelle, siebte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München als rechtswidrig. Der Plan ist ungeeignet, um den seit 2010 geltenden Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten und damit schnellstmöglich die „Saubere Luft“ für die Münchner Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen. Bereits seit 2014 weigert sich die bayerische Staatsregierung, ein von der DUH erwirktes und seit fünf Jahren rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts München für die „Saubere Luft“ in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in dem Luftreinhalteplan für die bayerische Landeshauptstadt zu verfügen. Nach wie vor wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 µg NO2/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in München überschritten. Die Landshuter Allee ist mit 66 µg/m3 weiterhin eine der dreckigsten Straßen Europas.</p>
<p class="Flietext">Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „<i>Erneut legt der Freistaat einen Luftreinhalteplan vor, der die schlechte Luft in München festschreibt. Wie lange noch hält die Staatskanzlei ihre schützende Hand über die Verursacher des größten Industrieskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte und insbesondere deren bayerische Vertreter Audi und BMW? Anstatt die Dieselkonzerne dazu zu zwingen, die von ihnen betrogenen Käufer von 11 Millionen Diesel-Pkw zu entschädigen und Hardware-Nachrüstungen an den Fahrzeugen vorzunehmen, wird den Münchnern weiter die ihnen zustehende ‚Saubere Luft‘ verweigert.“ </i></p>
<p class="Flietext">Die DUH fordert für die schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts zonale Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V, eine Hardware-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Kommunalfahrzeuge sowie neben vielen weiteren konkreten Vorschlägen eine Stärkung des ÖPNV und gleichzeitige Verteuerung und Verknappung des Parkraums für Pkws in der Münchner Innenstadt. </p>
<p class="Flietext">Die vorliegende Fortschreibung des Luftreinhalteplans setzt zudem nur halbherzig und nur bei einem kleinen Teil der schmutzigen kommunalen Dieselflotte die vom Bund mit 80 Prozent finanziell geförderte Hardware-Nachrüstung von Bussen und schweren Kommunalfahrzeugen wie Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeugen um. Jegliche Anreize und Vorgaben für die besonders die Luft belastenden leichten Lieferfahrzeuge fehlen zudem komplett im vorliegenden Luftreinhalteplan. Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen trotz staatlicher Förderprogramme unbeschränkt weiter mit beliebig schmutzigen Abgaswerten die Münchner Innenstadt befahren.</p>
<p class="Flietext">Im Zwangsvollstreckungsverfahren der DUH gegen die bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die „Saubere Luft“ in München verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September 2019 über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) von November 2018. Darin wirft der BayVGH der Staatsregierung und ihrem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor.</p>
<p class="Flietext">Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: <i>„Ministerpräsident und Umweltminister machen weiter wie gehabt. Zu bestaunen ist ein täglicher Verfassungsbruch, wie es ihn so in der Bundesrepublik noch nicht gab. Dass eindeutige gerichtliche Urteile über Jahre hinweg bewusst missachtet werden, ist das Niveau einer Bananenrepublik.“</i></p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-106</guid>
						<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 10:52:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe hält Berliner Luftreinhalteplan für unzureichend und rechtswidrig – Diesel-Fahrverbote müssen zonal zusammengefasst werden  </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-haelt-berliner-luftreinhalteplan-fuer-unzureichend-und-rechtswidrig-diesel-fahr/</link>
						<description>Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr legt Maßnahmenkatalog vor, mit dem weder 2019 noch 2020 die von der Deutschen Umwelthilfe gerichtlich erstrittene Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 sichergestellt wird – Trotz Rekordbelastung von 59 µg NO2/m3 Luft enthält der vorgestellte Berliner Luftreinhalteplan zu wenige wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung in der Bundeshauptstadt – DUH kritisiert Flickenteppich von Diesel-Fahrverboten an einzelnen Straßenabschnitten und generelle Ausnahmen für Lieferverkehre statt eines konsequenten und wirksamen zonalen Diesel-Fahrverbots – DUH hofft nun auf schnelle Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu dem bereits am 7. Juni 2019 eingereichten Vollstreckungsantrag – Berliner Senat muss die dem Gericht bisher verschwiegenen NO2Grenzwertüberschreitungen, wie entlang der Stadtautobahn A100, ebenfalls durch geeignete Maßnahmen beenden</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 23.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin als rechtswidrig. Der Plan ist ungeeignet, um den Berliner Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2019 die „Saubere Luft“ zu gewährleisten, wie durch das Verwaltungsgericht Berlin 2018 rechtskräftig entschieden wurde. Der Berliner Senat ist verpflichtet, den Jahresmittelgrenzwert des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im gesamten Stadtgebiet einzuhalten. Die heute veröffentliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans ignoriert hingegen zahlreiche nachgewiesene Grenzwertüberschreitungen.&nbsp; </p>
<p><br />Die DUH begrüßt die angekündigte Erhöhung der Parkgebühren um 33 bis 100 Prozent statt wie zuvor geplant 20 Prozent. Verärgert zeigt sich die DUH hingegen über unseriöse Maßnahmen wie die angekündigte Prüfung, ob mit Titandioxid-Beschichtungen beispielsweise die Luft an der Autobahn A100 verbessert werden könne. &nbsp;</p>
<p><br />Glatt rechtswidrig ist die Herausnahme der Straßen Kapweg und Leonorenstraße aus den gerichtlich angeordneten Fahrverbotsstrecken. Massive Kritik äußert die DUH auch an den geplanten Ausnahmen von den Fahrverboten gerade für Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Deren Hardware-Nachrüstung wird sogar zu 80 Prozent gefördert. Durch generelle Ausnahmen würden diese Fahrzeuge dauerhaft die Berliner Luft verpesten dürfen. Die zwingend notwendige Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 gefordert, ist mit dem vorgesehenen Maßnahmenkatalog nicht zu erreichen. &nbsp;</p>
<p><br /><i>„Berlin zählt aktuell zu den schmutzigsten Städten Deutschlands, was die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid angeht. Mit monatelanger Verspätung legt die Senatsverwaltung nun einen Luftreinhalteplan vor, mit dem es nicht gelingen wird, die in der Bundeshauptstadt besonders notwendige Verkehrswende einzuleiten. Selbst mit in anderen Städten schon erledigten Hausaufgaben, wie der Nachrüstung aller schmutzigen Dieselbusse auf den aktuellen Abgasstandard, ist Berlin bei mehreren hundert Bussen im Rückstand. Unklar ist auch, bis wann die mehreren tausend dieselbetriebenen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie die schmutzigen Diesellokomotiven und Fernbusse der Bahn nachgerüstet sind“</i>, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.&nbsp; </p>
<p><br />Welche Möglichkeiten der Berliner Senat mit seinen eigenen Fahrzeugen hat, zeigt beispielsweise der Zustand der Abfallfahrzeuge der BSR. Von den derzeit 312 Müllsammelfahrzeugen der Berliner Stadtreinigung entsprechen ganze 24 dem aktuellen Abgasstandard Euro VI. 288, das heißt 93 Prozent, der Müllfahrzeuge entsprechen den Abgasstufen Euro IV, V und EEV und haben keine auf der Straße ausreichend funktionierende Abgasreinigung, obwohl eine Nachrüstung technisch möglich ist und mit 80 Prozent vom Bundesverkehrsministerium bezuschusst wird.</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-105</guid>
						<pubDate>Fri, 19 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>VG Stuttgart verurteilt Baden-Württemberg zu Zwangsgeldzahlung – Vollstreckungsmaßnahmen für die „Saubere Luft“ in Stuttgart ausgeweitet </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/vg-stuttgart-verurteilt-baden-wuerttemberg-zu-zwangsgeldzahlung-vollstreckungsmassnahmen-fuer-die-sa/</link>
						<description>Im Klageverfahren für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Deutschen Umwelthilfe beantragte Zwangsgeld festgesetzt – Verwaltungsgericht: Landesregierung verletzt „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“ – Landesregierung muss zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in Luftreinhalteplan aufnehmen und das seit Februar 2018 rechtskräftige Urteil umsetzen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin/Stuttgart, 19.7.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hat eine vom VG Stuttgart gesetzte Frist missachtet. Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt wurde nicht, wie vom Gericht angeordnet, um zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben.&nbsp; </p>
<p><br />Das VG Stuttgart weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sich aus der Presse entnehmen lasse, dass „der Vollstreckungsschuldner weiterhin propagiert, kein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V im Luftreinhalteplan vorzusehen und sich damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten.“ </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: <i>„In unseren Bemühungen für die ‚Saubere Luft‘ in Stuttgart stehen wir nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen. Bereits am 3. September 2019 wird sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob dieses Mittel angewandt werden kann, wenn sich Politiker weigern, Recht und Gesetz anzuerkennen und umzusetzen. Angesichts der klaren Rechtslage haben wir daran keinen Zweifel. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Die Interessen der Diesel-Konzerne haben noch immer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Um die ‚Saubere Luft‘ durch zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel zu verhindern, werden sogar rechtskräftige Urteile ignoriert.“ </i></p>
<p><i>&nbsp;</i><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: <i>„Wenn die Landesregierung durch diesen letzten Warnschuss nicht auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht wird, verrät sie den Rechtsstaat. Es wäre ein Armutszeugnis für jede demokratische Partei.“ </i></p>
<p><br />Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 ist der Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ spätestens in 2019 einzuhalten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind dazu zu ergreifen. Ab dem 1. September 2019 sind zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel in Stuttgart möglich. </p>
<p><br />&nbsp;<br />Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 verstößt. Gefordert ist auch die Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel-Pkw in den Luftreinhalteplan. Nur mit zonalen Fahrverboten einschließlich Euro 5 lässt sich die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. In dem Beschluss wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn der Plan nicht bis zum 1. Juli 2019 geändert wird. Diese Frist hat die Landesregierung verstreichen lassen, so dass das Zwangsgeld jetzt festgesetzt wurde. Die Beschwerde des Landes gegen die Androhung des Zwangsgeldes hat der VGH Mannheim am 28. Juni 2019 zurückgewiesen. </p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-104</guid>
						<pubDate>Mon, 15 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe hält Diesel-Fahrverbote in Kiel noch in 2019 für alternativlos, um die „Saubere Luft“ noch dieses Jahr für alle Bürger sicherzustellen  </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-haelt-diesel-fahrverbote-in-kiel-noch-in-2019-fuer-alternativlos-um-die-saubere/</link>
						<description>Landesregierung und Oberbürgermeister machen sich lächerlich mit vorgeschlagenen NO2Staubsaugern und einem Spurwechsel für Diesel-Pkw direkt an der amtlichen Messstation – Trotz Rekordbelastung von 60 µg NO2/m3 Luft ist der Kieler Luftreinhalteplan einer der schlechtesten im Bundesgebiet – DUH vermisst Hardware-Nachrüstungen für Busse und Kommunalfahrzeuge, Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen – Selbst Ausbau des ÖPNV und Verbesserung der Fahrradinfrastruktur nur marginal berücksichtigt – Verringerung der NO2-Grenzwerteinhaltung soll ausgerechnet durch Großbaustelle und Umleitungen gewährleistet werden, ohne die Auswirkung zehntausender Fahrzeuge auf den Ausweichstrecken zu betrachten – Bürger haben im gesamten Stadtgebiet von Kiel ein Recht auf „Saubere Luft“ – DUH ist zuversichtlich, dass dieser Schildbürgerstreich für Kiel keinen Bestand vor Gericht haben wird und sieht zonales Diesel-Fahrverbot einschließlich der Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts als unverzichtbar an</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Kiel/Berlin, 15.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Kiel als ungeeignet, um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf „Saubere Luft“ zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös abschätzbar wäre. Besonders zwei Vorschläge von Stadt und Land sind absurd: Dieselfahrzeuge sollen an der amtlichen Messstelle auf die linke Spur wechseln und in die Nähe des NO2-Messsensors soll ein NO2-Straßenstaubsauger installiert werden.</p>
<p> <br />Im November 2017 hatte die DUH Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in Kiel. &nbsp;</p>
<p><br />Die DUH hält den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans für Kiel für rechtswidrig. So bezieht er sich in seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt Theodor-Heuss-Ring, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht. Tatsächlich sind Stadt und Land verpflichtet, an allen von Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. </p>
<p><br />Einen Beitrag zur Grenzwerteinhaltung soll eine Großbaustelle auf dem Theodor-Heuss-Ring mit Umleitung von täglich zehntausenden Fahrzeugen liefern. Weitere Verbesserung der Luftqualität direkt an der Messstation soll ein neues Routenkonzept für Lkw bringen, die zukünftig alternativ über den Ziegelteich geführt werden sollen. Messungen mit Passivsammlern, die weitere Grenzwertüberschreitungen unter anderem an der dann verstärkt belasteten Straße Ziegelteich anzeigen, werden im vorgelegten Luftreinhalteplan einfach ignoriert. Auch eine Modellierung der Belastung entlang des gesamten Hauptstraßennetzes liegt nicht vor. Dadurch ist es unmöglich auszuschließen, dass mit der geänderten Verkehrsführung weitere Grenzwertüberschreitungen hinzukommen.</p>
<p> Die zwingend notwendige, sichere Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht zu erreichen. Selbst für eine sichere Grenzwerteinhaltung im Jahr 2021 wäre die Festsetzung weiterer Maßnahmen notwendig.&nbsp;</p>
<p> <br /><i>„Land und Stadt machen sich über die Gesundheitsgefahren und tausendfachen Erkrankungen der Menschen in Kiel durch das Dieselabgasgift NO2 lustig, wenn ihre Hauptmaßnahmen darin bestehen, Diesel-Fahrzeugen einen Spurwechsel an der Messstation vorzuschreiben und neben dem Messsensor einen NO2-Straßensaubsauger vorsehen. Solche Vorschläge passen nach Schilda, nicht aber in eine der am höchsten belasteten Städte Deutschlands. Offensichtlich absorbieren diese Micky-Maus-Maßnahmen derart viel Energie, dass seriöse Maßnahmen wie eine Nachrüstung der in Kiel besonders schmutzigen ÖPNV-Busse, Kommunal-, Handwerker- und Lieferfahrzeuge vergessen wurden. Auch zum dringend notwendigen massiven Ausbau umweltfreundlicherer Verkehrsmittel wie Fahrrad und ÖPNV fehlt offensichtlich der Mut. Neben einem möglichst zonalen Diesel-Fahrverbot bis einschließlich Euro 5 Fahrzeuge muss Kiel den motorisierten Individualverkehr drastisch verringern“,</i> so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.&nbsp; </p>
<p><br />Die DUH fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird. </p>
<p><br />Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5/V im gesamten Kieler Stadtgebiet. Dieses müsse nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019, spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von DieselFahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in Kiel der Fall. Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten befreit.</p>
<p>&nbsp; <br />Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH einen Einstieg in die Verkehrswende in Kiel für dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch Verkehrsverflüssigung noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.&nbsp; </p>]]></content:encoded>
						
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						<pubDate>Fri, 12 Jul 2019 10:39:00 +0000</pubDate>
						<title>Europäischer Gerichtshof verhandelt am 3. September öffentlich über Zwangshaft für Ministerpräsident Söder </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/europaeischer-gerichtshof-verhandelt-am-3-september-oeffentlich-ueber-zwangshaft-fuer-ministerpraesident/</link>
						<description>Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs klärt bereits wenige Monate nach Vorlageanfrage, ob Zwangshaft gegen hochrangige Politiker anzuwenden ist – Grund ist andauernde Weigerung der bayerischen Staatsregierung, ein von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenes und bereits seit 2014 rechtskräftiges Urteil für „Saubere Luft“ in München umzusetzen – Mittlerweile sieht nicht nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Rechtsstaat in Gefahr, sondern auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Verfahren für „Saubere Luft“ in Stuttgart</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin/Luxemburg, 12.7.2019: Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die „Saubere Luft“ in München verhandelt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 3. September 2019 ab 14:30 Uhr über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018. Dass der Verhandlungstermin so kurze Zeit nach Vorlageanfrage behandelt wird, ist unüblich. Der Präsident des EuGH hat das Verfahren als vordringlich zu entscheiden eingestuft. Die DUH wertet dies als deutliches Signal für die Relevanz dieser Rechtsfrage, die auch Auswirkungen haben wird auf die weiteren 35 Verfahren der DUH für die „Saubere Luft“ in Städten, aber auch grundsätzlich in allen anderen sich derzeit häufenden Fällen, in denen Regierungsvertreter Gesetze und rechtskräftige Urteile missachten.&nbsp; </p>
<p><br />Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist zurückzuführen auf die Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil für „Saubere Luft“ in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt aufzunehmen. In dem vorherigen Beschluss von November 2018 wirft der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor. </p>
<p>Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Die Weigerung, rechtskräftige Urteile umzusetzen, betrifft mittlerweile nicht nur den Freistaat Bayern. Im Verfahren für die ‚Saubere Luft‘ in Stuttgart wirft seit wenigen Tagen auch das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg der Landesregierung in Stuttgart vor, sich in einer ‚dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise‘ zu weigern, ein rechtskräftiges Urteil umzusetzen. Die Verhandlung ist von immenser Bedeutung für unseren Rechtsstaat. Wir hoffen, dass die Richter am EuGH es den nationalen Gerichten in der zunehmend von großen Industriekonzernen fremdgesteuerten Lobbyrepublik Deutschland erlaubt, gegen Politiker, die Entscheidungen von Gerichten ignorieren, wirkungsvoll vorzugehen. Bisher machen sich die CSU-Spitzenpolitiker Seehofer, Söder und Dobrindt darüber lustig, dass die Bayerische Landesregierung als höchste Strafe 10.000 Euro Zwangsgeld an sich selbst zahlen muss. Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof mit dieser Grundsatzentscheidung dazu beitragen wird, dass sich zukünftig Politiker sowie Wirtschaftskonzerne wieder an Recht und Gesetz gebunden fühlen und die Bürgerinnen und Bürger endlich zu ihrem Recht auf ‚Saubere Luft‘ kommen.“&nbsp; </i></p>
<p><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt:<i> „Dass sich der Europäische Gerichtshof vor der Großen Kammer mit dem Fall befasst, ist selten und zeigt die Relevanz dieses einmaligen Verfahrens. Wenn deutsche Politiker der Annahme sind, sie stünden über der Justiz, muss das europäische Rechtssystem eine angemessene Antwort finden. Andernfalls erodiert der Rechtsstaat.“ </i></p>
<p><br />Wird die Zwangshaft vom EuGH als anwendbar bewertet, kündigte der BayVGH in seinem Beschluss von November an, unmittelbar Haft gegenüber dem Ministerpräsidenten, dem Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Präsidenten der Regierung von Oberbayern, dem Regierungsvizepräsidenten, dem Leiter der Abteilung der Regierung von Oberbayern sowie allen Mitarbeitern in der Regierung von Oberbayern, die für die Aufstellung des Luftreinhalteplans verantwortlich sind, anzuordnen. Die Haft wird aufgehoben, sobald sich die Verantwortlichen dazu bereiterklären, das rechtskräftige Urteil für die „Saubere Luft“ in München von 2014 umzusetzen. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-101</guid>
						<pubDate>Wed, 10 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Verhalten der Landesregierung widerspricht der Rechtstaatlichkeit – Deutsche Umwelthilfe fordert Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Euro 5-Diesel-Fahrverbote in ganz Stuttgart  </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg-verhalten-der-landesregierung-widerspricht-der-rechtstaatl/</link>
						<description>Im Klageverfahren für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Begründung seines Beschlusses zur Vollstreckung von Euro 5Fahrverboten vorgelegt und die Beschwerde der Landesregierung Baden-Württemberg zurückgewiesen – VGH verweist auf ein ‚der Rechtsstaatlichkeit widersprechendes Vorgehen der Landesregierung‘ – Angekündigte Vollstreckungsabwehrklage des Landes bliebe laut VGH erfolglos – Deutsche Umwelthilfe fordert Landesregierung auf, zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel in Luftreinhalteplan aufzunehmen – Land muss rechtskräftiges Urteil schnellstmöglich umsetzen – DUH würde als nächsten Schritt weitere Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Zwangshaft gegen die verantwortlichen Politiker beantragen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin/Stuttgart,10.7.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) die Beschwerde der Landesregierung gegen den Beschluss vom 26. April 2019 zurückgewiesen. Die Begründung des Beschlusses liegt seit gestern vor. Das durch die Landesregierung vorgestellte Konzept entspreche nicht den Anforderungen an eine Erfüllung der rechtskräftigen Verpflichtungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Juli 2017. Der VGH Mannheim findet deutliche Worte und macht klar, dass die Weigerung der Landesregierung, seiner Verpflichtung, dem bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteil nachzukommen, der Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Zudem stellt der Beschluss fest, dass eine Vollstreckungsabwehrklage erfolglos bliebe.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die DUH hat die Landesregierung daher am gestrigen Abend aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019, 12.00 Uhr, zu erklären, dass der Luftreinhalteplan unverzüglich fortgeschrieben und das rechtskräftige Urteil erfüllt werde. Demnach müssen zonale Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufgenommen und schnellstmöglich umgesetzt werden. Nur mit zonalen Fahrverboten einschließlich Euro 5 lässt sich die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 ist der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ spätestens in 2019 einzuhalten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind dazu zu ergreifen. Ab dem 1. September 2019 sind zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel möglich. </p>
<p>Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Was kann das höchste Gericht BadenWürttembergs der Landesregierung schlimmeres attestieren als dass sich diese ‚in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise‘ weigert, einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen. Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, diese Warnung aus Mannheim ernst zu nehmen und auf den Boden von Recht und Gesetz zurückzukehren und die flächendeckenden Euro 5 Diesel-Fahrverbote bis Ende dieses Jahres in Kraft zu setzen. Es verbleiben nun nur noch wenige Monate für die betrügerischen Autokonzerne, von denen gleich mehrere im Ländle ihren Sitz oder einen Produktionsstandort unterhalten, den von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeughaltern die nicht funktionierende Abgasreinigung ihrer Pkw durch eine Hardware-Nachrüstung zu reparieren. Wann endlich fordert der grüne Landesvater die Autokonzerne dazu auf, den Stuttgarter Dieselbesitzern unbürokratisch zu helfen, dass von Fahrverboten betroffene Euro 5 Diesel-Pkw bis Ende 2019 entweder nachgerüstet oder die Kaufverträge wegen vorsätzlichen Betrugs rückabgewickelt und die Betroffenen den Kaufpreis ohne Abzug ersetzt bekommen? Stadt und Land haben die Verpflichtung, ihre eigenen Kommunal-, Landesfahrzeuge und Busse endlich nachzurüsten.“ </i></p>
<p><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: <i>„Wir haben das Land dazu aufgefordert, uns bis zum 26. Juli 2019 zu erklären, dass eine unverzügliche Fortschreibung des Plans vorgenommen wird, die über das bisher vorgestellte Konzept hinausgeht und eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet erwarten lässt. Für den Fall, dass wir keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Da nun schon mehrere Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen erfolglos geblieben sind, sind alle Voraussetzungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht für die Verhängung von Zwangshaft aufgestellt hat. Wir haben gehofft, dass wir in Baden-Württemberg ohne diesen Antrag auskommen. Das Verhalten der Landesregierung lässt uns dann aber keine andere Wahl. Andernfalls verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.“ </i></p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-102</guid>
						<pubDate>Wed, 10 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>TÜV Rheinland bestätigt Auffassung der Deutschen Umwelthilfe: NO2Luftmessstationen mit Grenzwertüberschreitungen sind korrekt aufgestellt</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/tuev-rheinland-bestaetigt-auffassung-der-deutschen-umwelthilfe-no2luftmessstationen-mit-grenzwertueber/</link>
						<description>DUH fühlt sich durch die TÜV-Überprüfung bestätigt, mehrere frühere Überprüfungen durch das Umweltbundesamt und andere Gutachten kamen zu gleichen Ergebnissen – Grenzwertüberschreitungen des Diesel-Abgasgifts NO2 müssen nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Ort der jeweils höchsten Belastung im gesamten Stadtgebiet gemessen und sicher verhindert werden – Diesel-Allianz aus Industrie und wirtschaftsnahen Politikern erneut mit dem Versuch gescheitert, die Korrektheit der Messstandorte in Frage zu stellen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 10.7.2019: Der TÜV Rheinland bestätigt mit einem heute vorgestellten Gutachten, dass die amtlichen Messstationen zur Ermittlung der Luftqualität in Deutschland korrekt aufgestellt sind. Damit bestätigt die technische Prüforganisation die Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und räumt abschließend die von wirtschaftsnahen Politikern und Autokonzernen gestreuten Zweifel an der sach- und rechtskonformen Positionierung der Abgas-Messstationen endgültig aus.&nbsp; </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Mit der erneuten Bestätigung, diesmal durch einen Prüfbericht des TÜV Rheinland, sollten die leidigen Ablenkungsdiskussionen über die korrekte Aufstellung der Messstellen ein Ende finden. Nach den beiden aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sollte nun auch der letzte Politiker begreifen, dass der Versuch, EU-Grenzwerte aufzuweichen und Spitzenbelastungen mit dem Dieselabgasgift NO2 zu bagatellisieren, gescheitert ist. Wir brauchen noch bis Ende 2019 wirksame Luftreinhaltemaßnahmen, um den NO2 Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten, in über 30 bis 40 Orten wird diese Grenzwerteinhaltung nicht ohne Diesel-Fahrverbote gelingen.“ </i></p>
<p><i></i><br />Die DUH bemängelt, dass im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt jedoch nur die Stationen überprüft wurden, die im Jahr 2017 eine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 aufwiesen. Stationen, die eine Belastung unterhalb des Grenzwertes aufwiesen, wurden also nicht darauf kontrolliert, ob eine Messung an einer höher belasteten Stelle notwendig wäre. Tatsächlich konnte die DUH in verschiedenen Städten zwischenzeitlich nachweisen, dass die Stationen zur dauerhaften Erfassung der Luftqualität nicht am Ort der höchsten Belastung, sondern häufig nur an mittel belasteten Straßenabschnitten platziert sind. Dies widerspricht dem EU-Recht.</p>
<p> <br />Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Juni 2019 das Recht der europäischen Bürger auf „Saubere Luft“ gestärkt (AZ: C-723/17) und festgestellt, dass die Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben, dass an den Orten mit der höchsten NO2-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden. Die DUH sieht sich auch durch diese Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. &nbsp;</p>
<p>Wenn die Bundesregierung nur überprüfen lässt, ob Messstationen zu hohe Belastungen aufzeichnen und die Möglichkeit ignoriert, dass Messstationen auch an Orten mit zu niedriger Belastung stehen könnten, müssen erneut die Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und&nbsp; <br />&nbsp;<br />Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden. <br />&nbsp;<br />Um auch die Orte der höchsten Belastung zu berücksichtigen, sind Modellierungen der NO2Belastung im gesamten Hauptstraßennetz notwendig. Auch der TÜV empfiehlt weitere Vergleichsmessungen sowie Modellierungen der Schadstoffbelastung. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-100</guid>
						<pubDate>Wed, 03 Jul 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe kritisiert Luftreinhalteplan für Ludwigsburg als unseriös – Stickoxid-Staubsauger ungeeignet, die „Saubere Luft“ bis Ende 2019 sicherzustellen </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-kritisiert-luftreinhalteplan-fuer-ludwigsburg-als-unserioes-stickoxid-staubsaug/</link>
						<description>Regierungspräsidium und Stadt Ludwigsburg verstoßen mit dem unzureichenden Luftreinhalteplan gegen Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes – Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in 2020 ist nicht sichergestellt – Land und Stadt machen sich lächerlich mit NO2Staubsaugern und einer minimalen Geschwindigkeitsreduzierung um 10 km/h auf 230 Metern Straßenabschnitt nahe der einzigen verkehrsnahen amtlichen Messstation – DUH wird notfalls gerichtlich wirksame Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot einschließlich der Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts durchsetzen – Menschen haben im gesamten Stadtgebiet von Ludwigsburg ein Recht auf „Saubere Luft“</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Ludwigsburg/Berlin, 3.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als ungeeignet, um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf „Saubere Luft“ zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös abschätzbar wäre.&nbsp; </p>
<p><br />Im März 2018 hatte die DUH Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die mittlerweile an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen wurde. Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in Ludwigsburg. &nbsp;</p>
<p><br />Die DUH kritisiert den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als unseriös und rechtswidrig. So bezieht er sich in seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt Friedrichstraße, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht. Tatsächlich sind Land und Stadt verpflichtet, an allen von Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. Nicht hinnehmbar sind zudem die falschen und beschönigenden Aussagen bezüglich der erwarteten zukünftigen NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen, bei denen zudem auf die Angabe der verwendeten Emissionsfaktoren verzichtet wird.</p>
<p>Die zwingend notwendige sichere Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt.</p>
<p><br /><i>„Land und Stadt schlagen Micky-Maus-Maßnahmen vor, die wie im Falle der NO2Staubsaugersäulen schlichtweg unseriös sind und deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Auch die skizzierte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 40 km/h auf eine Strecke von lediglich 230 Metern direkt vor der einzigen verkehrsnahen amtlichen Messstation oder ein veraltetes Radroutenkonzept aus dem Jahr 2014 zeigen die autofixierte Grundausrichtung dieser Landesregierung, der die hiesigen Dieselkonzerne weiter die Hand führen. Das zeigt sich auch am weitgehenden Fehlen von konkreten Schritten für eine wirkliche Verkehrswende, die Nachrüstung aller Landes-, Kommunalfahrzeuge und Busse sowie eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Ludwigsburg“,</i> so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.&nbsp; <br />&nbsp;<br /><i>„Die Menschen in Ludwigsburg haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘. Gerade erst hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil den auf unmittelbare Einhaltung zu verstehenden Charakter der EU-Luftreinhalte-Richtlinie verwiesen und Regierungen und Gerichte dazu verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen. Ursache für die schlechte Luft sind auch die zahlreichen Diesel-Pkw mit einer defekten Abgasreinigung. Nur durch möglichst zonale Fahrverbote wird es gelingen, die betrügerischen Hersteller auch im Ländle dazu zu zwingen, diese Fahrzeuge für den Halter kostenfrei nachzurüsten“</i>, so Resch weiter. </p>
<p><br />Die DUH fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird. </p>
<p><br />Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 im gesamten Ludwigsburger Stadtgebiet. Dieses müsse nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019, spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von DieselFahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in Ludwigsburg der Fall.&nbsp; </p>
<p><br />Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert insbesondere die Autohersteller im Ländle Baden-Württemberg dazu auf, unbürokratisch den betrogenen Fahrzeugkäufern eine kurzfristige Reparatur der defekten Abgasreinigung zuzusagen und entsprechende ServiceTermine vor Inkrafttreten des Diesel-Fahrverbots zuzusagen.&nbsp;</p>
<p> <br />Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH einen Einstieg in die Verkehrswende in der Autostadt Ludwigsburg für dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit. </p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-113</guid>
						<pubDate>Tue, 02 Jul 2019 11:47:00 +0000</pubDate>
						<title>Landesregierung missachtet erneut Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg zu Euro 5 Fahrverboten in Stuttgart – Deutsche Umwelthilfe beantragt Festsetzung eines Zwangsgeldes </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/landesregierung-missachtet-erneut-entscheidung-des-hoechsten-verwaltungsgerichts-in-baden-wuerttemberg/</link>
						<description>Landesregierung Baden-Württemberg ignoriert obergerichtlich festgesetzte Frist zur Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel im Luftreinhalteplan Stuttgart bis spätestens 1. Juli 2019 – DUH beantragt heute beim Verwaltungsgericht Festsetzung eines erneuten Zwangsgeldes</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p class="Flietext">Berlin/Stuttgart, 2.7.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart stellt die DUH mit heutigem Datum einen erneuten Antrag auf Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils für die „Saubere Luft“ in Stuttgart vom 27. Juli 2017. Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge hätten spätestens nach Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum 1. Juli 2019 in den Stuttgarter Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssen. Da die Landesregierung diese Frist verstreichen ließ, beantragt die DUH nun die erneute Verhängung eines Zwangsgeldes in der gegenüber staatlichen Stellen maximal möglichen Höhe von 10.000 Euro.</p>
<p class="Flietext">Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Es ist zunehmend unverständlich, dass die grün-schwarze Landesregierung rechtskräftige Urteile zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor giftigen Dieselabgasen ignoriert und sogar den letztinstanzlichen Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs ignoriert, der vorgibt bis zum gestrigen 1. Juli 2019 um 23.59 Uhr Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro 5 Diesel-Fahrzeuge im Luftreinhalteplan festzuschreiben. Abermals sehen wir uns deswegen dazu gezwungen, die Landesregierung mit einem erneuten Antrag auf Zwangsvollstreckung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes dazu zu bewegen, endlich das Urteil vom Juli 2017 umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart haben ein Recht darauf, im gesamten Stadtgebiet saubere Luft zu atmen und die grün-schwarze Regierung muss ihnen dieses Recht endlich gewährleisten. Solange die Autohersteller ihre Betrugs-Diesel nicht auf Konzernkosten so nachrüsten, dass sie auf der Straße die Abgaswerte einhalten, werden Fahrverbote für Diesel-Pkw nötig sein, um den NO2-Grenzwert in der Luft einzuhalten.“</i></p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-99</guid>
						<pubDate>Fri, 28 Jun 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>„Saubere Luft“ in Stuttgart: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt letztinstanzlich die Verpflichtung des Landes, Fahrverbote für Euro 5 Diesel umzusetzen </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/saubere-luft-in-stuttgart-verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg-bestaetigt-letztinstanzlich-die/</link>
						<description>Der VGH wies Beschwerde des Landes gegen einen von der Deutschen Umwelthilfe erwirkten Zwangsvollstreckungsbeschluss ‚vollumfänglich‘ zurück – Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen noch in 2019 in Stuttgart flächendeckend umgesetzt sein – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert grün-schwarze Landesregierung auf zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren – Autokonzerne müssen nun den Stuttgarter Bürgern und Einpendlern entweder kurzfristig eine funktionierende Abgasreinigung einbauen oder den vollen Kaufpreis für die Betrugs-Diesel erstatten</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Stuttgart/Berlin, 28.6.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Beschwerde des Landes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 heute vollumfänglich zurückgewiesen. Der Beschluss des VG Stuttgart ist damit rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Somit müssen Fahrverbote für Diesel-Pkw einschließlich Abgasnorm Euro 5 zum 1. Juli in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die DUH kündigt weitere Rechtsmittel an, wenn dies nicht fristgerecht geschieht. </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: <i>„Ministerpräsident Kretschmann&nbsp; hat versprochen, anders als im Freistaat Bayern im Ländle rechtskräftige Urteile zu beachten und umzusetzen. Der heute für die ‚Saubere Luft‘ in Stuttgart wichtige Beschluss ist endgültig. Wir fordern insbesondere die Regierungspartei CDU dazu auf, sich nun zu erklären, ob sie zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt und ihren Widerstand gegen rechtskräftige Urteile aufgibt, so dass idealerweise zum 1. September, spätestens aber bis Ende 2019 die Euro 5 Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, oder ob sie trotz dieser nicht anfechtbaren Entscheidung als ‚politischer Arm‘ der Dieselkonzerne den Menschen weiterhin ihr Recht auf saubere Luft verweigern will.“ </i></p>
<p><br />Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist – so das Gericht – zu erfüllen. Da die Begründung des Gerichtsbeschlusses noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass die Argumentation des Landes, dass streckenbezogene Euro 5-Verkehrsbeschränkungen oder der Aufbau von Luftfiltersäulen genügen könnten, durch das Gericht nicht geteilt wird. &nbsp;</p>
<p><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, Verfahrensbevollmächtigter der DUH, dazu:<i> „Mit diesem Beschluss herrscht endgültig rechtliche Klarheit. Das Land hat alle Karten gespielt. Jede weitere Verzögerung des Landes wäre eine Kampfansage an den Rechtsstaat und die Verfassung.“<br /></i><br />Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten. </p>
<p>Von den Autokonzernen fordert Resch nun eine schnelle Hilfe für die von den kommenden Fahrverboten betroffenen Dieselfahrer. Diese haben einen Anspruch auf Reparatur der nicht funktionierenden, betrügerischen Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller. Wenn diese&nbsp; <br />&nbsp;<br />verweigert wird, müsse eben der Hersteller wegen des erwiesenen vorsätzlichen Betrugs den vollen Kaufpreis erstatten. Die DUH steht mit den großen Herstellern zur Frage der Umsetzung der Nachrüstung erstmals in einem ernsthaften Dialog. Da die bisherigen Zusagen nicht ausreichen, unterstützt die DUH Klageanwälte mit Abgasmessungen des EKI-Abgasmessinstituts der DUH und internen Unterlagen, aus denen sich der vorsätzliche Betrug der Autofirmen belegen lässt. Am Dienstag den 2.7.2019 findet hierzu eine weitere Pressekonferenz der DUH in Berlin statt. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-98</guid>
						<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 09:52:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für „Saubere Luft“ in Nürnberg ein </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-reicht-klage-fuer-saubere-luft-in-nuernberg-ein/</link>
						<description>Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Nürnberg – DUH klagt gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin/Nürnberg, 26.6.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ in Nürnberg eingereicht. In Nürnberg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel seit Inkrafttreten des Grenzwerts in 2010 in jedem Jahr erheblich überschritten. An der offiziellen Messstation in der Von-der-Tann-Straße wurde im Jahresmittel 2018 ein NO2-Wert von 46 µg/m3 gemessen, 2017 lag er bei 43 µg/m3. Ziel der Klage für „Saubere Luft“ ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019.</p>
<p>&nbsp; <br />Sowohl aus Passivsammlermessungen als auch aus Modellierungen ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung nicht auf den Messstandort Von-der-Tann-Straße beschränkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss. Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte mit der höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für saubere Luft in Nürnberg die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern. &nbsp;</p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Der Freistaat trickst und täuscht seine Bürger bei der Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2. So wird in größeren bayerischen Städten, darunter auch Nürnberg, nicht an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘ und Schutz vor krankmachenden Dieselabgasen. Mit unserer Klage wollen wir für alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf geltendes Recht umsetzen und die Einhaltung des NO2Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5.“ </i></p>
<p><br />Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in Nürnberg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen. &nbsp;</p>
<p><br />In Nürnberg gibt es zwei offizielle Messstationen im verkehrsnahem Gebiet. Eine Modellierung der NO2-Belastung im gesamten Stadtgebiet, die im Rahmen des Masterplans für Nürnberg erstellt wurde, zeigt eindeutig, dass eine Vielzahl von Straßenabschnitten in Nürnberg den rechtlichen Grenzwert von 40 µg NO2/m3 im Jahr 2017 deutlich überschritten haben. Diese Belastung hält laut Modellierung der prognostizierten NO2-Belastung für das Jahr 2020 weiterhin an.&nbsp; </p>
<p><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont:<i> „Der Europäische Gerichtshof hat heute nochmal deutlich gemacht, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei ist. Auch der Freistaat Bayern ist an Recht und Urteile gebunden und sollte sich schnellstmöglich daran erinnern.“ </i></p>
<p><br />Darüber hinaus hat die DUH am 26. Juni 2019 zu Passau und Regensburg Anträge auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne bei der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt. Fällt die Antwort nach Ablauf der 4-Wochen-Frist am 29. Juli 2019 nicht entsprechend aus, zieht die DUH auch hier eine Klage in Erwägung. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-97</guid>
						<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Aufstellorten der Messstationen und Bestätigung der unbedingten Einhaltung des NO2-Grenzwerts </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-begruesst-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zu-aufstellorten-der-messstationen/</link>
						<description>Europäischer Gerichtshof stärkt Recht der Menschen auf „Saubere Luft“ – DieselFahrverbote sind damit für viele der über 35 besonders hoch belasteten Städte in Deutschland einfacher durchzusetzen – Bürger haben Rechtsanspruch auf Messung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid an Orten mit der jeweils höchsten Luftbelastung – Grenzwertüberschreitungen müssen auch an Stellen höchster Belastung verhindert werden – Bildung eines Mittelwerts für das gesamte Stadtgebiet ist nicht zulässig – Urteil bedeutet Rückenwind für die Klagen für „Saubere Luft“ der DUH – Als Resultat des Urteils fordert die DUH die Bundesregierung dazu auf, endlich Hardware-Nachrüstungen der insgesamt 11 Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland der Abgasstufen Euro 5 und 6 auf Kosten der Autohersteller durchsetzen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Luxemburg/Berlin, 26.6.2019: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2019, das Recht der europäischen Bürger auf „Saubere Luft“ gestärkt (AZ: C-723/17). Demnach haben die Bürger einen Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden. Es kommt dementsprechend nicht auf einen Mittelwert aller Messstationen in einer Stadt an. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch die Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.&nbsp; </p>
<p><br />Gerichte müssen nun prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden. </p>
<p><br />Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren für „Saubere Luft“ vertritt:<i> „Alle deutschen Gerichte, die Klagen der DUH stattgegeben haben, können sich bestätigt fühlen. Der EuGH hat heute den hohen Wert der Luftgrenzwerte bestätigt. Der Versuch der Brüsseler Behörden, nur wenig belastende Stellen in der Stadt in den Blick zu nehmen und einen Mittelwert zu bilden, wurde zurückgewiesen.“</i></p>
<p><br />Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: <i>„Der EuGH hat sich heute erneut eindeutig für den Vorrang des Gesundheitsschutzes der Menschen vor den Profitinteressen der Dieselkonzerne ausgesprochen. Mit der heutigen Grundsatzentscheidung müssen die für die Einhaltung der Luftqualitätswerte zuständigen Länder und Städte sofort handeln und können nicht länger durch absurde Mittelwertbildungen die tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft schönrechnen. Der EuGH stärkt dabei insbesondere die Gesundheit von Kindern, alten und gesundheitlich vorbelasteten Menschen. Die Hoffnung der Bundesregierung aber auch einiger Bundesländer, die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sowie die Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, ist endgültig gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien und wirksame Maßnahmen ergreifen. Das heißt im&nbsp; ersten Schritt: Hardware-Nachrüstungen für alle 11 Millionen Betrugsdiesel der Abgasstufe Euro 5 und 6a-c auf Kosten der Autohersteller.“ </i></p>
<p><br />Das Urteil fiel im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen einerseits der Stadt Brüssel und dem Brüsseler Institut für Umweltmanagement sowie andererseits mehreren Einwohnern Brüssels und der Umweltorganisation ClientEarth. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-96</guid>
						<pubDate>Mon, 17 Jun 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Erschreckend hohe NO2-Jahresmittelwerte für 2018 verdeutlichen die unmittelbare Notwendigkeit für Hardware-Nachrüstungen   </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/erschreckend-hohe-no2-jahresmittelwerte-fuer-2018-verdeutlichen-die-unmittelbare-notwendigkeit-fuer-ha/</link>
						<description>Deutsche Umwelthilfe fordert Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller als Sofort-Maßnahme für die „Saubere Luft“ – NO2-Grenzwert wurde laut Umweltbundesamt in 57 Städten in 2018 überschritten – In 25 Städten ist der NO2-Wert im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – DUH klagt in 35 Städten für die Einhaltung der NO2-Grenzwerte noch in 2019</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 17.6.2019: Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind die heute veröffentlichten Werte des Umweltbundesamtes zur Luftqualität in Deutschland im Jahr 2018 ein Zeichen für das Scheitern der automobilindustrie-freundlichen Diesel-Förderpolitik dieser Bundesregierung. Die Anzahl der besonders belasteten Städte ist gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich zurückgegangen. Die DUH fordert nun eine beschleunigte Durchsetzung von verbindlichen Hardware-Nachrüstungen für alle schmutzigen Diesel-Busse, Kommunal- und Handwerkerfahrzeuge sowie für schmutzige Diesel-Pkw als Sofort-Maßnahme, um die NO2 Belastung unter den Grenzwert bringen. Die zuständigen Behörden müssen alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des NO2Grenzwerts noch in 2019 sicherzustellen. Diesen Zeitrahmen hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem von der DUH erstrittenen Grundsatzurteil im Februar 2018 vorgegeben. Die DUH rechnet zudem mit einer Verschärfung der Grenzwerte für NO2 und PM10 durch die EU auf Basis der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Insgesamt wurde im Jahr 2018 an 109 Messstationen bundesweit der rechtlich geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 überschritten, dies entspricht einer Überschreitung an 37 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen. In 57 Städten wird an den amtlichen Stationen der NO2-Jahremittelgrenzwert von 40 µg/m3 überschritten. In 25 Städten mit Werten von 40 µg NO2/m3 oder mehr nahm die Belastung im Vergleich zum Vorjahr sogar zu (Aachen, Berlin, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Eschweiler, Essen, Freiburg i.B., Gießen, Hagen, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leonberg, Limburg a.d.L., Mannheim, Neuss, Nürnberg, Offenbach a.M., Osnabrück, Paderborn und Witten). Abgase aus Dieselmotoren sind hauptverantwortlich für die hohen NO2-Werte in der Atemluft. <br />&nbsp;<br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: <i>„Die aktuellen Jahresmittelwerte für NO2 belegen die weitgehende Unwirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen. Anstatt der betrügerisch agierenden Autoindustrie aufzuerlegen, die Fahrzeuge zu reparieren, wurden unwirksame Micky-Maus-Software Updates erlaubt, die im Winterhalbjahr keine Verbesserung der Abgaswerte bringen. Die Bundesregierung muss die Hersteller endlich zu einer HardwareNachrüstung aller Schmutz-Diesel auf deren Kosten verpflichten. Nur so wird die saubere Luft für die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig erreicht und ihre Gesundheit geschützt. Durch eine Hardware-Nachrüstung saubere Diesel-Pkw können zudem von Diesel-Fahrverboten befreit werden.“ </i><br />&nbsp;<br />Neben den Hardware-Nachrüstungen für Schmutz-Diesel fordert die DUH von den betroffenen Städten und Ländern mehr Engagement bei der Nachrüstung von Bussen, Handwerkerfahrzeugen und Kommunalfahrzeugen. Zudem sollte die Förderungsfähigkeit auf alle Städte ausgeweitet und die Bürokratie für deren Beantragung dringend ausgebaut werden. <br />&nbsp;<br />„Citizen-Science“ Messungen der DUH haben weitere 272 Stickstoffdioxid-Hot-Sport mit 40 und mehr µg/m3 NO2-Belastung aufgedeckt. Daher fordert die DUH eine Ausweitung des amtlichen Messnetzes zur Überwachung der Luftqualität an weiteren Hot-Spots.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Die DUH fordert die zuständigen Behörden auf, alle möglichen und nötigen Maßnahmen umzusetzen, um die Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Schäden durch Luftschadstoffe zu schützen. <br />&nbsp;<br />Aktuell klagt die DUH in 35 Städten für die „Saubere Luft“ und die schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts. Die nächsten Verhandlungen sind datiert auf: 31. Juli 2019 zu Aachen am OVG Münster, 1. August zu Bonn am OVG Münster, 12. September zu Köln am OVG Münster. </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-95</guid>
						<pubDate>Tue, 11 Jun 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
						<title>Senat verweigert korrekte Umsetzung des Urteils für die „Saubere Luft“ in Berlin – Deutsche Umwelthilfe beantragt die Vollstreckung</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/senat-verweigert-korrekte-umsetzung-des-urteils-fuer-die-saubere-luft-in-berlin-deutsche-umwelthi/</link>
						<description>Deutsche Umwelthilfe reicht angekündigten Vollstreckungsantrag zur Umsetzung des Urteils für „Saubere Luft“ in Berlin ein – Luftreinhalteplan des Senats kommt zu spät und kann Einhaltung des Grenzwerts für Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nicht im gesamten Stadtgebiet sicherstellen</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 11.6.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Freitag, den 7. Juni, Antrag auf Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land Berlin beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin eingereicht. Die DUH wirft dem Berliner Senat vor, das von ihr erstrittene Urteil des VG Berlin vom 9. Oktober 2018 zur „Sauberen Luft“ in Berlin zu missachten.</p>
<p><br />Bis Ende März 2019 sollte der Senat einen neuen Luftreinhalteplan für Berlin vorlegen, der alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ schnellstmöglich zu beenden. Der Senat hat diesen Luftreinhalteplan bisher nicht erlassen. Erst Mitte April gab die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Entwurf eines Luftreinhalteplans in die Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieser Entwurf wird nach Auffassung der DUH dem Urteil nicht gerecht und kommt viel zu spät, um sicherzustellen, dass bis Ende 2019 in Berlin flächendeckend der Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 eingehalten wird. </p>
<p><br />Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, stellt fest:<i> „Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist nicht geeignet, den Berliner Bürgern die ihnen zustehende ‚Saubere Luft‘ bis spätestens Ende 2019 zu gewährleisten. Ich appelliere an den Berliner Senat, diesen unzureichenden Luftreinhalteplan sofort nachzubessern. Es ist beschämend, wenn sich eine öffentliche Verwaltung nur durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen dazu bringen lässt, ein verbindliches Urteil umzusetzen.“ </i></p>
<p><br />Die DUH beantragt vor dem VG Berlin die Androhung bzw. Verhängung von angemessen Zwangsgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro gegenüber dem Senat. Dazu Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt: <i>„Die Frage, ob das Verwaltungsgericht gegenüber dem Senat auch schärfere Zwangsmaßnahmen ergreifen kann, wird gerade in einem Verfahren im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan München vom Europäischen Gerichtshof geklärt. Der Senat wäre gut beraten, das Urteil nunmehr umgehend und vollständig umzusetzen.“ </i></p>
<p><br />Konkret moniert die DUH in dem Vollstreckungsantrag folgende Punkte:&nbsp; </p>
<p><br />Der Senat kommt seiner Verpflichtung aus dem Urteil schon deshalb nicht nach, weil er die vom Gericht gesetzte Frist nicht eingehalten hat und damit den Berlinern weiter die mit Dieselabgasen belastete Luft über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert zumutet.&nbsp; </p>
<p><br />Der Senat berücksichtigt mehrere von ihm selbst festgestellte Grenzwertüberschreitungen nicht, unter anderem in den Straßen Alt Friedrichsfelde, Berliner Allee, Buschkrugallee, Hermannplatz, Landsberger Allee und Michael-Brückner-Straße sowie an der Stadtautobahn im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg. Der Senat ist jedoch verpflichtet, im gesamten Stadtgebiet für saubere Luft zu sorgen.</p>
<p>Der Senat kündigt im Entwurf des Luftreinhalteplans eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung als NO2-Minderungsmaßahme an. Die DUH begrüßt und unterstützt Parkraumbewirtschaftungen grundsätzlich, bezweifelt aber, dass die Maßnahme rechtzeitig und umfassend umgesetzt wird. Dazu müssten die Flächen mit Parkraumbewirtschaftung in maximal eineinhalb Jahren innerhalb des S-Bahn-Rings verdoppelt werden. Der Senat ist hierfür auf die Zusammenarbeit mit den Bezirken angewiesen. Ob die Bezirke bereit sind, dies wie geplant umzusetzen, und ob sie über die dafür erforderlichen Kapazitäten verfügen, bleibt im Luftreinhalteplan außerdem offen.&nbsp; </p>
<p><br />Die DUH kritisiert zudem die zu wenigen und ausnahmslos streckenbezogen geplanten DieselDurchfahrverbote als weitgehend unwirksam. Die Dieselfahrverbote sind auf weitere Strecken oder idealerweise eine Diesel-Fahrverbotszone im Bereich des S-Bahnrings auszudehnen. Dies verhindert Ausweichverkehre und schafft Anreize, dass die besonders schmutzigen DieselFahrzeuge der Abgasstufe Euro 5+6 mit einer neuen Abgasanlage im Rahmen eines HardwareUpdates nachgerüstet werden.</p>
<p> <br />Laut Entwurf des Luftreinhalteplans soll für die Einhaltung des NO2-Grenzwerts auf 59 Straßenabschnitten Tempo 30 angeordnet werden. Das Gericht hatte im Oktober 2018 den Senat dazu verurteilt, die Minderungswirkung von Tempo 30 für Stickoxide auf diesen Tempo-30Abschnitten zu überwachen. Der Luftreinhalteplan enthält keine solchen Überwachungsmaßnahmen. Hinzu kommt, dass die Tempo-30-Strecken teilweise sehr kurz sind. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass sie wenig beachtet werden und damit kaum den erforderlichen Effekt nach sich ziehen.</p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-94</guid>
						<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 15:40:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe kritisiert Luftreinhalteplan für Berlin als unzureichend – Senat muss Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet bis Ende 2019 sicherstellen</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-kritisiert-luftreinhalteplan-fuer-berlin-als-unzureichend-senat-muss-saubere-l/</link>
						<description>Bürger haben ein Recht auf „Saubere Luft“ im gesamten Stadtgebiet – Berliner Senat verstößt gegen Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts: Selbst unter optimistischen Annahmen wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nicht einmal in 2020 eingehalten – Deutsche Umwelthilfe kündigt Vollstreckungsantrag zur Umsetzung des Urteils von Oktober 2018 an – Nur zonale Dieselfahrverbote einschließlich der Abgasstufe Euro 5 stellen die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von NO2 sicher – Deutsche Umwelthilfe fordert eine kurzfristige Nachbesserung des Luftreinhalteplans.</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 3.6.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin als ungeeignet, um den Bürgern schnellstmöglich das Recht auf „Saubere Luft“ zu gewähren. Hierzu war der Senat vom Verwaltungsgericht Berlin im Oktober letzten Jahres im Rahmen einer Klage der DUH verpflichtet worden. Damit sich die Umsetzung des rechtskräftigen Urteils nicht länger verzögert und die Berlinerinnen und Berliner so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf „Saubere Luft“ kommen, wird die DUH einen Vollstreckungsantrag einreichen. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen. <br />&nbsp;<br />Die DUH kritisiert, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt ist. Eine Unterschreitung des Grenzwertes für NO2 im vom Bundesverwaltungsgericht gesetzten Zeitrahmen ist ausgeschlossen. Außerdem unterschlägt der Senat mehrere Straßen, an denen der NO2-Grenzwert selbst nach einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen nach wie vor massiv überschritten bleibt, darunter auch entlang der Wohnbebauung an der Stadtautobahn im Bereich des Dreiecks Funkturm. <br />&nbsp;<br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Dieser Luftreinhalteplan ist nicht seriös und ignoriert das Recht auf „Saubere Luft“ vor allem für besonders unter dem Dieselabgasgift leidende Personengruppen wie Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Nicht akzeptabel ist zudem, dass der Senat mehrere hohe gemessene NO2-Grenzwertüberschreitungen an bisher nicht als belastet bekannten Straßenabschnitten Berlins nicht berücksichtigt. Berlin sollte sich an Madrid orientieren, wo es durch mutige, zonale Dieselfahrverbote gelungen ist, im März dieses Jahres die beste Luftqualität seit zwanzig Jahren zu erreichen. Stattdessen wird in der deutschen Bundeshauptstadt das jahrelange Versagen in der Luftreinhaltepolitik fortgesetzt. Nur durch ein zonales Dieselfahrverbot in der Innenstadt wird es gelingen, in Berlin als eine der am stärksten mit Dieselabgasen belasteten Städte die Luftqualität wieder ausreichend zu verbessern. Die DUH wird nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vollstreckungsantrag zur Durchsetzung des rechtskräftigen Urteils für die „Saubere Luft“ noch in diesem Jahr stellen und die dafür notwendigen Maßnahmen damit durchsetzen.“ </i></p>
<p>Die DUH fordert den Senat auf, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die NO2Grenzwerteinhaltung sicher im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird. Die Menschen in Berlin haben auf jedem Fußweg, vor jeder Schule und Wohnung sowie jedem Kindergarten ein Recht auf&nbsp; <br />&nbsp;„Saubere Luft“. Zusätzlich zu den Dieselfahrverboten hält die DUH ein größeres Tempo bei der Verkehrswende für notwendig. Neben einer verbindlichen Parkraumbewirtschaftung mit drastisch erhöhten Parkgebühren und einer Verringerung der Zahl der Parkplätze sollte der motorisierte Individualverkehr auf Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet verringert werden. Dies verringert auch die Lärmbelastung und erhöht die Verkehrssicherheit.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein zonales Fahrverbot für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Dieses muss zum 1. September 2019 in Kraft treten. Das BVerwG hat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von Dieselfahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dass dies in Berlin der Fall ist, hat das Verwaltungsgericht Berlin im Urteil vom 9. Oktober 2018 zu Recht festgestellt. Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Fahrzeuge ein Hardware-Update und halten diese auf der Straße die Abgasnormen ein, wären sie von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert daher, dass die Autohersteller diese Maßnahmen auf ihre Kosten bei allen Betrugs-Diesel-Pkw durchführen.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: <i>„Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Senat verurteilt, den Luftreinhalteplan bis Ende März so fortzuschreiben, dass der Grenzwert stadtweit eingehalten wird. Im Juni denkt der Senat immer noch über einen Entwurf nach. Mit diesem Entwurf lässt sich der Grenzwert weder rechtzeitig noch überhaupt einhalten. Offensichtlich meint der Senat, dass ein Urteil nur eine unverbindliche Aufforderung ist – das ist ein merkwürdiges Rechtsstaatverständnis.“ </i><br />&nbsp;<br />Nach der verzögert gestarteten Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Senat abermals in Verzug. Die Einrichtung der streckenbezogenen Dieselfahrverbote und Tempo-30-Bereiche soll rechtswidrig frühestens im August beginnen. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-93</guid>
						<pubDate>Mon, 29 Apr 2019 15:32:00 +0000</pubDate>
						<title>Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart: DieselFahrverbote für Euro 5 müssen bis 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/deutsche-umwelthilfe-erwirkt-zwangsgeldbeschluss-des-vg-stuttgart-dieselfahrverbote-fuer-euro-5-muess/</link>
						<description>Aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Ministerpräsident Kretschmann zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ und damit Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 Mikrogramm NO2/m3 bis Ende 2019 auf – Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Stuttgart/Berlin, 29.4.2019: Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1. Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.&nbsp;</p>
<p> <br />Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist – so das Gericht – zu erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro 5-Diesel-Fahrzeuge.</p>
<p> &nbsp;<br />Mit Blick auf die beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: „(…) der neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (…) Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone.“ </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:<i> „Wann endlich versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit nicht einverstanden sind? Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zugesagt, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zu beachten. Das fordert die Deutsche Umwelthilfe nun für die Menschen in Stuttgart ein. Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die Pflicht zu nehmen. Diese muss nun den betroffenen Diesel-Fahrern helfen und über die Sommermonate eine Hardware-Nachrüstung für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge durchführen.“</i></p>
<p> &nbsp;<br />Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten. &nbsp;<br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten hat, ergänzt: „Recht bleibt Recht. Das Verwaltungsgericht weicht von diesem Grundsatz auch in neuer Besetzung der Richterbank nicht ab. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der unnötig emotionalen Debatte in Stuttgart ist es ein gleichwohl wichtiges Signal.“ &nbsp;<br />&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
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						<guid isPermaLink="false">news-92</guid>
						<pubDate>Wed, 17 Apr 2019 15:26:00 +0000</pubDate>
						<title>Grundsatzurteil des VGH Baden-Württemberg zu Dieselfahrbeschränkungen in Reutlingen: Änderung des BImSchG klarer Verstoß gegen Europarecht – Grenzwerte sind einzuhalten   </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/grundsatzurteil-des-vgh-baden-wuerttemberg-zu-dieselfahrbeschraenkungen-in-reutlingen-aenderung-des-bi/</link>
						<description>Deutsche Umwelthilfe klagte gegen das Land Baden-Württemberg auf schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 μg/m3 – Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wendet erstmals die drei Tage vor der Verhandlung im März 2019 beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an und stellt klar, dass auch unterhalb von 50 μg/m3 Diesel-Einfahrbeschränkungen kommen müssen, wenn Stadt und Land durch andere Maßnahmen die Einhaltung des EU-Grenzwerts von 40 μg/m3 nicht sicherstellen können – Land Baden-Württemberg muss Zufahrtsbeschränkungen für ältere Diesel-Pkw noch in 2019 umsetzen.</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Mannheim/Berlin, 17.4.2019: Im Klageverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Baden-Württemberg für die saubere Luft in Reutlingen liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor (10 S 1977/18). Darin stellt das Gericht klar, dass der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) nicht erst in 2020, sondern schnellstmöglich einzuhalten ist. Dafür erachtet das Gericht die Umsetzung von Fahrverboten für Diesel-Pkw unterhalb der Euro-Norm 5 noch in 2019 für zwingend erforderlich. Zudem bestätigt der VGH, dass die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) keine Auswirkungen auf die Frage der Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts von 40 μg NO2/m3 hat. Ferner betont der VGH, dass der NO2-Grenzwert aus Gesundheitsschutzgründen einzuhalten ist. Diskussionen über die Gesundheitsrelevanz ändern an der rechtlichen Verpflichtung zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung nichts. <br />&nbsp;<br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Urteilsbegründung ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im März den Eindruck erwecken wollte, dass damit Einfahrbeschränkungen für schmutzige Diesel-Fahrzeuge nicht mehr notwendig seien. Erneut hat ein Obergericht den für den Gesundheitsschutz verantwortlichen Regierungspolitikern auferlegt, sofort für die „Saubere Luft“ in unseren Städten zu sorgen. Die nun auch in Reutlingen angeordneten Diesel-Fahrverbote werden nur aufgrund des jahrelangen Betrugs des Dieselkartells der Automobilhersteller und eines politischen Versagens in der Luftreinhaltepolitik nötig. Unter den giftigen Dieselabgasen leidende Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte profitieren von dem klaren Urteil und können hoffentlich bald in Reutlingen eine „Saubere Luft“ einatmen. Wir brauchen auch und gerade im grün-schwarz regierten Ländle eine wirkliche Verkehrswende und als ersten Schritt eine komplette Hardware-Nachrüstung aller Betrugs-Pkw, die in Reutlingen einfahren. So kann auch die Mobilität der betroffenen Autofahrer bewahrt werden.“ &nbsp;<br />&nbsp;<br />In Bezug auf die Änderungen es BImSchG schreibt der VGH in seinem Urteil: „Der nationale Normgeber (…) muss den unionsrechtlichen Rahmen beachten und darf deshalb nicht unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unionsrechtlich geltende, dem Gesundheitsschutz verpflichtente Grenzwerte de facto aufweichen oder aushöhlen.“ Weiter bestätigt der VGH die Rechtsauffassung der DUH und verdeutlicht, dass für die vollumfängliche Einhaltung der europäischen Bestimmungen zu sorgen ist und daher „jede entgegenstehende nationale Rechtsvorschrift aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet“ bleiben muss. Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein „klarer Verstoß“ gegen das Unionsrecht (Urteilsbegründung, S. 31 und 32). <br />&nbsp;<br />Zudem verdeutlicht der VGH Mannheim, dass die Grenzwerte zum Schutze der Gesundheit einzuhalten seien: „Darüber hinausgehende individualisierende Fragen, wie viele Personen bei welcher Grenzwertüberschreitung konkret welchen erhöhten Krankheitsrisiken ausgesetzt sein könnten, kommt in diesem Zusammenhang ebenso wenig rechtliche Bedeutung zu wie der Frage, wie sich im konkreten Einzelfall die Situation vom Fahrverbot Betroffener darstellt.“ <br />&nbsp;<br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Das Urteil hat Grundsatzcharakter. Dies betrifft insbesondere die durch den Bundestag verabschiedete Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Eine Bundesregierung, die den Eindruck hervorruft, dadurch ändere sich etwas an der Rechtslage, führt die Menschen bewusst in die Irre.“ </p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-90</guid>
						<pubDate>Tue, 02 Apr 2019 15:04:00 +0000</pubDate>
						<title>Senat ignoriert Urteil zur Durchsetzung der sauberen Luft in Berlin – Deutsche Umwelthilfe wirft Senatsspitze gezielte Verzögerungstaktik vor </title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/senat-ignoriert-urteil-zur-durchsetzung-der-sauberen-luft-in-berlin-deutsche-umwelthilfe-wirft-sen/</link>
						<description>Berliner Senat ignoriert Frist zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans – Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht noch länger auf die Durchsetzung der sauberen Luft warten – Deutsche Umwelthilfe prüft Vollstreckungsantrag.</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 2.4.2019: Der Berliner Senat setzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2018 zur Luftreinhaltung in der Hauptstadt nicht um. Der Luftreinhalteplan wurde nicht wie gerichtlich verfügt fristgerecht zum 31. März 2019 fortgeschrieben und wird wohl erst Monate später vorliegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen und wirft dem Senat mangelndes Engagement vor, den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich ihr Recht auf saubere Luft zu gewähren. Die DUH betont, dass Recht und Gesetz auch für die Berliner Verwaltung gelten und fordert den Senat auf, den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan schnellstmöglich in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Senat von Berlin mit Urteil vom 9. Oktober 2018 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Jedoch hat der Senat den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan bisher nicht vorgelegt. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist aktuell zu lesen, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens Mitte April 2019 vorlegt werden soll, nachdem es in der letzten Woche noch hieß, er werde Ende März vorgelegt.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Nach dem Urteil des VG Berlin müsste der Senat bereits viel weiter sein. Um den Luftreinhalteplan fortschreiben zu können, ist eine mindestens vierwöchige vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit nachträglicher Auswertung der Einwendungen vorgesehen. Um den Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang Februar den Entwurf des Luftreinhalteplans in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen. Bis heute ist noch nicht einmal ein Entwurf fertig. Der Senat wird daher die vom Gericht verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich noch länger überschreiten.&nbsp; <br />&nbsp;<br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In dem Urteil zum Luftreinhalteplan geht es um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Dieses Anliegen scheint dem Senat so zweitrangig zu sein, dass er meint, sogar bindende Entscheidungen der Gerichte ignorieren zu können.“&nbsp; <br />&nbsp;<br />Resch wirft dem Senat ein anmaßendes Verhältnis zum Rechtsstaat vor. „Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Umweltsenatorin Regine Günther mögen erklären, warum sich die Bürgerinnen und Bürger an Recht und Gesetz halten sollen, während die eigene Verwaltung meint, Urteile schlicht ignorieren und Zeitpläne nach eigenem Gutdünken erstellen zu können. Ich hätte nie geglaubt, dass es in einer grün mitregierten Stadt wie Berlin mit einer vermutet modernen Verwaltung soweit kommen würde. Unser Verfahren für die saubere Luft belehrt uns eines Besseren.“ <br />&nbsp;<br />„Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen den Senat prüfen“, sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen.&nbsp; <br />&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
					</item>
				
					<item>
						<guid isPermaLink="false">news-91</guid>
						<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 15:21:00 +0000</pubDate>
						<title>Für saubere Luft in Mainz: Deutsche Umwelthilfe stellt Vollstreckungsantrag / fordert Nachbesserung des Luftreinhalteplans</title>
						<link>https://www.right-to-clean-air.eu/presse/pressemitteilungen/details/fuer-saubere-luft-in-mainz-deutsche-umwelthilfe-stellt-vollstreckungsantrag-fordert-nachbesserung/</link>
						<description>Fortgeschriebener Luftreinhalteplan für Mainz reicht nicht aus, um StickstoffdioxidGrenzwert schnellstmöglich und flächendeckend im Stadtgebiet einzuhalten – Stadt und Land Rheinland-Pfalz müssen Urteil vom Oktober 2018 Folge leisten und nachbessern – Fahrverbot für dreckige Diesel-Pkw ab September 2019 weiterhin nötig, wenn Grenzwert nicht in der gesamten Stadt zum ersten Halbjahr 2019 eingehalten wird.</description>
						
						<content:encoded><![CDATA[<p> Berlin, 1.4.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan für Mainz als nicht geeignet, um noch im Jahr 2019 eine flächendeckende Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m3 zu erreichen. Daher reicht die DUH einen Vollstreckungsantrag für das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. Oktober 2018 ein. Darin wird das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, dem Urteil des von Oktober 2018 Folge zu leisten und… LRP nachbessern? Fahrverbote jetzt schon einführen????</p>
<p>&nbsp; <br />Hauptkritikpunkt der DUH ist, dass die im Luftreinhalteplan genannten Fahrverbotszonen für Diesel-Pkw nur dann eingeführt werden sollen, wenn der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert für die stationäre Messstation Parcusstraße im 1. Halbjahr 2019 zu hoch ist. Somit wird die Einführung eines Fahrverbots nur von dem NO2-Wert an einer einzigen Messstation abhängig gemacht, der seinerseits vor allem durch den Busverkehr beeinflusst wird. Die anderen hohen Werte in der Stadt, insbesondere der Rheinallee, bleiben jedoch außer Betracht. </p>
<p><br />Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es geht hier nicht nur um kosmetische Maßnahme allein um die Messstation an der Parcusstraße, die in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestation liegt. Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf saubere Luft im gesamten Stadtgebiet, der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid muss stadtweit schnellstmöglich eingehalten werden.“ &nbsp;</p>
<p><br />Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: &nbsp;<br />&nbsp;<br />Hintergrund:<br />Im Rechtsverfahren der DUH gegen das Land Rheinland-Pfalz für saubere Luft in Mainz hatte das Verwaltungsgericht Mainz im Oktober 2018 entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss. Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher eingehalten wird. </p>
<p><br />Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Stadt Mainz im Urteil vom 24.10.2018 verpflichtet, spätestens ab dem 1.9.2019 Verkehrsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge umzusetzen, wenn im Mittel der ersten sechs Monate des Jahres 2019 die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid nicht erreicht werden kann. Für eine „schnellstmögliche“ und sichere Unterschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes sind nach Ansicht der DUH emissionsabhängige Fahrverbote einschließlich Euro 5/V in der Zone „Innenstadt“ unverzichtbar. <br />&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						
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