Rechtliche Situation

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat der Rat der Europäischen Union im April 1999 eine Richtlinie mit Luftqualitätsstandards erstellt. Mit dem Umweltgesetz 1995, Teil VI setzt die Regierung diese EU-Richtlinie im nationalen Recht um.  Gemäß dieser Richtlinie sind die lokalen Behörden gefordert die Luftqualität in ihrem Gebiet zu bewerten. Das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten ( Defra ) ist dafür verantwortlich, dass die von der EU festgesetzten Grenzwerte eingehalten werden.  Die Regierung legt die Luftqualitätsnormen und Ziele in der britischen Luftqualitätsstrategie fest. Gebiete in denen die EU Grenzwerte überschritten werden müssen gekennzeichnet werden (Air Quality Management Areas - AQMA). Demnach gilt für Feinstaub ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der an maximal 35 Tagen überschritten werden darf. Für Stickstoffdioxid wurde ein  Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt.

Luftreinhalte- und Aktionspläne

Das EU-Gesetz verpflichtet die Städte und Kommunen, Aktionspläne zur Luftreinhaltung zu erstellen. Luftreinhaltepläne können stetig überarbeitet und verbessert werden. Im Vereinigten Königreich wurden bislang mehr als 700 „Air Quality Management Areas“ für Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) oder Schwefeldioxid (SO2) bestimmt.  Aktionspläne beinhalten verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel Car Sharing, Maut, ein besseres Nahverkehrsnetz oder eine Umweltzone, welche die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen.

Umweltzonen

Im Vereinigten Königreich gibt es Umweltzonen in London, Norwich, Brighton, Nottingham und Oxford. In den meisten gelten Einfahrtbeschränkungen für Busse und schwere Nutzfahrzeuge. Die Londoner Umweltzone wurde 2008 eingeführt und schränkt den Verkehr für alle Fahrzeugklassen ein. Fahrzeuge, die nicht bestimmte Emissionsklassen entsprechen, müssen für die Einfahrt in die Umweltzone eine tägliche Gebühr zahlen. Die Umweltzone gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie für den gewerblichen oder privaten Gebrauch verwendet werden. Die Umweltzone erstreckt sich über den Großraum London und ist mit Verkehrsschildern gekennzeichnet. Im Vergleich zur Londoner Maut Zone ist die Umweltzone rund um die Uhr aktiv. Kameras registrieren die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge und vergleichen diese mit der Datenbank aller zugelassenen Fahrzeuge. Die Datenbank gibt Informationen darüber, ob das Fahrzeuge der geforderten Emissionsklasse entspricht, ob es von der Regelung ausgenommen ist, oder die tägliche Gebühr bezahlt wurde.

Seit dem 3. Januar 2012 müssen Diesel- Lkw, Busse und Reisebusse die Emissionsklasse Euro IV erfüllen, um in die Umweltzone einzufahren. Größere Lastwagen, Kleinbusse und andere spezielle Diesel Fahrzeuge müssen dem Standard Euro 3 entsprechen. Für einige Fahrzeuge gibt es Ausnahmeregelungen. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich einen Nachlass zur täglichen Gebühr zu bekommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Transport for London“. Seit 2015 dürfen nur noch Busse mit Euro VI Standard, Hybridbusse oder mit SCR-System nachgerüstete Busse einfahren. Ab 7. September 2020 wird die "Ultra Low Emission Zone" eingeführt. Fahrzeuge müssen dann folgende Emissionsklassen erfüllen:

Motoräder, Mopeds: Euro 3

Pkw und kleine Nutzfahrzeuge: Benzin Euro 4, Diesel Euro 6

Busse und schwere Nutzfahrzeuge: Euro 6

Darüberhinaus müssen alle Doppeldecker-Busse mit Hybridantrieb ausgestattet und alle anderen Busse emissionsfrei fahren. Auch alle neu zugelassene Taxis und Mietfahrzeuge müssen mit emissionsfreien Antrieben ausgestattet sein.


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Partner: Deutsche Umwelthilfe
Partner: Frank Bold
Finanziert durch
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