Rechtliche Situation

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat der Rat der Europäischen Union im April 1999 eine Richtlinie mit Luftqualitätsstandards erstellt. Nachdem die EU Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn geschickt hat, weil die EU-Luftreinhalterichtlinie nicht bis zum 11. Juni 2010 in nationales Recht umgesetzt wurde, hat die Ungarische Regierung sie in nationales Recht ungesetzt. Zur Erhaltung der Luftqualität legt sie Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen fest. Demnach gilt für Feinstaub ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der an maximal 35 Tagen überschritten werden darf. Für Stickstoffdioxid wurde ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt. Das EU-Gesetz verpflichtet die Städte und Kommunen, Aktionspläne zur Luftreinhaltung zu erstellen. Die regionale Aufsichtsbehörde für Umwelt, Natur und Wasser ist verantwortlich für die Erarbeitung und Kontrolle von dieser Aktionspläne. Im Jahr 2005 wurden für jedes Gebiet und jede Stadt, in denen Grenzwerte überschritten wurden Luftreinhaltepläne erstellt. Danach wurden die Pläne  aufgrund anhaltender Grenzwertüberschreitungen mehrfach überarbeitet. Idealerweise sollten die Pläne eine Liste von Maßnahmen, einen Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine Abschätzung der Wirkung auf die Luftqualität enthalten. Leider fehlen in der Mehrzahl der Luftqualitätspläne konkrete Maßnahmen und strenge, kurzfristige Fristen. Außerdem wurden aufgrund des fehlenden politischen Willens nicht alle Maßnahmen fristgerecht umgesetzt.

Im Jahr 2018 leitete die Clean Air Action Group (CAAG), eine ungarische NGO, mit Unterstützung von ClientEarth ein Rechtsverfahren ein, um den Luftqualitätsplan von Budapest und seiner Agglomeration zu überprüfen. Die NGO beschloss auch, einen ähnlichen Fall auf dem Land zu beginnen und alle in beiden Fällen verfügbaren Rechtsmittel zu nutzen, um effektivere Pläne zu erreichen.

Das ungarische Verwaltungsrecht ermöglicht es Klagen zu erheben. Betroffene Anwohner können Klage einreichen, wenn es bestimmte Vorhaben in ihrem Wirkungsbereich betrifft. So können sie auf Entschädigung klagen, wenn sie materielle oder körperliche Schäden erleiden. Zudem berechtigt das ungarische Umweltgesetz Umweltschutzorganisationen vor Gericht zu ziehen, um Maßnahmen, die Umweltverschmutzungen oder -schäden verursachen zu verbieten. In den letzten Jahren hat die CAAG eine ganze Reihe von rechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung ergriffen oder unterstützt, um Druck auf die Entscheidungsträger und die Behörden auszuüben und eine Verbesserung der Luftqualität in Ungarn zu erreichen.

 

 


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