Klagen und Urteile

Am 31. Januar 2012 reichte die Europäische Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein, weil die Regierung Polens dagegen verstoßen hat, die EU-Luftreinhalterichtlinie in nationales Recht zu übertragen und alle notwendigen Bestimmungen der CAFE Richtlinie in Kraft zu setzen. Zur gleichen Zeit hat die EU Kommission beantragt, eine vorübergehende  finanzielle Strafe von 71.521,38 Euro pro Tag zu erheben. Als Polen die EU Kommission darüber informierte, dass die Richtlinie in nationales Recht übertragen wurde, hat die Kommission die Klage im Fall C-48/12 zurückgezogen. Im Ergebnis, ordnete der Präsident des Gerichtes am 8. Januar 2013 an, den Fall von der Agenda zu streichen. Darüber hinaus beschloss die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Gebiete, in denen PM10-Grenzwerte überschritten werden und für die keine Fristverlängerungen genehmigt wurden, zu beginnen. Die Vertragsverletzungsverfahren basieren auf Artikel 258 oder 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früher Artikel 226 und 228) und sind zur Zeit in Bearbeitung (Vertragsverletzungsverfahren 2008/2199).

Am 10. Dezember 2015 hat die EU Kommission Klage gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund der anhaltenden Feinstaubbelastung und dadurch Gesundheitsgefährdung eingereicht. Der Tagesgrenzwert für PM10 wird seit Jahren in 35 von 46 Luftreinhaltegebieten überschritten. Zusätzlich wird in neun Gebieten der jahresgrenzwert für PM10 überschritten. Die größte Quelle der Feinstaubbelastung sind Kleinfeuerungsanlagen in Privathaushalten. Im Februar 2015 hatte die Kommission eine mit Gründen versehenen Stellungnahme an die polnische Regierung gesandt.

SCHADENSERSATZFORDERUNG

Im Jahr 2015 reichte ein Bewohner einer der am stärksten verschmutzten Städte in der Woiwodschaft Śląskie, unterstützt durch die Frank Bold Foundation, eine Klage gegen das Ministerium für Staatsvermögen ein, in der er eine Entschädigung für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch hohe Luftverschmutzung forderte. Der Kläger behauptet, dass die polnischen staatlichen Behörden, einschließlich des Umweltministeriums, ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen, die sowohl durch EU- als auch durch nationales Recht festgelegt sind, nicht nachgekommen seien. Extreme Luftverschmutzungen beeinträchtigen nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seine Bewegungsfreiheit sowie sein Wohn- und Familienleben. Der Fall wird noch vom Gericht in erster Instanz geprüft, das Urteil wird in der ersten Hälfte des Jahres 2018 erwartet.

EHRGEIZIGE LUFTREINHALTEPLÄNE

Im Jahr 2015 reichten ein Anti-Smog-Aktivist und ein Bewohner einer stark verschmutzten Stadt in der südlichen Woiwodschaft Malopolskie mit Unterstützung der Frank Bold Foundation eine Beschwerde gegen den Luftreinhalteplan der Woiwodschaft ein, da die darin enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichend seien, um eine signifikante Verbesserung der Luftqualität in der Region zu bewirken. Sowohl das Bezirksverwaltungsgericht in Krakau als auch das Oberste Verwaltungsgericht haben die Klage wegen mangelnder Rechtsfähigkeit abgewiesen. Beide Urteile basierten auf der Bestimmung des polnischen Rechts, wonach ein Beschluss der Landesregierung nur dann vor Gericht angefochten werden kann, wenn er unmittelbar gegen die rechtlichen Interessen des Beschwerdeführers verstößt.  Es ist unmöglich, diese Bedingung im Falle eines Luftreinhalteplans zu erfüllen, bei dem das rechtliche Interesse durch die Luftverschmutzung verletzt wird, nicht durch den Plan selbst. Daraufhin wurde beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die Vorschrift eingelegt, die es den Bürgern verbietet Luftqualitätspläne anzufechten. Der Fall wurde vom Verfassungsgerichtshof zur Prüfung angenommen, das Urteil wird frühestens Ende 2018 erwartet. Die Beschwerde trug jedoch jetzt schon dazu bei, den Druck auf die regionalen Behörden zu erhöhen. Im Jahr 2017 wurde ein neuer, erheblich verbesserter Luftreinhalteplan verabschiedet, zusammen mit einer Anti-Smog-Resolution, die Beschränkungen für die Verwendung fester Brennstoffe in der Region einführt.

 

 


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