Rechtliche Situation

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat der Rat der Europäischen Union im April 1999 eine Richtlinie mit Luftqualitätsstandards erstellt. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchtsmengen (39. BImSchV) setzt die EU-Richtlinie im nationalen Recht um. Zur Verbesserung der Luftqualität legt sie Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen fest. Demnach gilt für Feinstaub ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der an maximal 35 Tagen überschritten werden darf. Durch die Regelung sollen auch andere gefährliche Emissionen, vor allem Stickoxide, vermindert werden.

Das EU-Gesetz verpflichtet die Städte und Kommunen, Aktionspläne zur Luftreinhaltung zu erstellen. Diese bilden in bisher 82 deutschen Städten die Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen mit Einfahrbeschränkungen für Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen.

Ihr Recht auf saubere Luft

Treten infolge fehlender Bestimmungen und Maßnahmen Grenzwertüberschreitungen auf, kann der Bürger die Einführung dieser rechtlich durchsetzen. Zunächst können Städte mit ständigen Grenzwertüberschreitungen durch Anträge aufgefordert werden, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Die Städte haben dann vier Wochen Zeit, der Aufforderung nachzukommen und einen Luftreinhalteplan zu erarbeiten oder zu erweitern. Sollte die Stadt oder Gemeinde binnen dieser Frist keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Situation in einem angemessenen Zeitraum zu verbessern können die Betroffenen die Stadt hierzu verklagen. Klageberechtigt ist jeder, der sich einen Großteil seiner Zeit in belasteter Umgebung aufhält. Also nicht nur Anwohner, sondern auch z.B. Ärzte in Arztpraxen an stark befahrenen Straßen oder Erzieher im Kindergarten oder Eltern für ihre Kinder, wenn sich der Kindergarten oder die Schule in einer stark belasteten Umgebung befindet.

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte bereits erfolgreich Klagen betroffener Bürger in München und Wiesbaden und gewann auch selbst als Kläger mehrere Verfahren auf Luftreinhaltung.


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Partner: Frank Bold
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