Klagen und Urteile

Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes  von 2008 bestätigte das für alle EU-Bürger einklagbare „Recht auf saubere Luft“. Betroffene Personen, wie Anwohner deren Fenster direkt an einer Straße liegen, die die Grenzwerte für NO2 nicht erfüllen, können direkt vor dem Obersten Gerichtshof gegen das Umweltministerium klagen.


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