Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Autobahn-Diesel-Fahrverbot auf der A40 im Ruhrgebiet sowie Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt Klagen für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Bisher stärkstes Urteil für den Gesundheitsschutz – DUH erwirkt elftes und zwölftes Urteil in Folge zu Diesel-Fahrverboten in Deutschland – Luftreinhaltepläne der beiden Ruhrgebietsstädte müssen bis zum 1. Juli 2019 um eine 18 Stadtteile umfassende Diesel-Fahrverbotszone für Essen und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Gelsenkirchen erweitert werden – Zum ersten Mal soll in Essen mit der Sperrung der A40 für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V auch eine Autobahn in die Fahrverbotszone einbezogen werden – Heutige Kabinettsentscheidung zur Heraufsetzung von NO2- und NOx-Grenzwerten: Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch für Städte unter 50 µg NO2/m3 – Bundesland Nordrhein-Westfalen mit den meisten Klagen für Diesel-Fahrverbote

Essen/Gelsenkirchen, 15.11.2018: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden (Essen: 8K 5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15) und beiden Klagen in vollem Umfang stattgegeben: Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten, spätestens im Jahr 2019. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Für die Stadt Essen hat das Gericht (höchster NO2-Belastungswert in Essen:49 µg/m3) entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inkl. der Stadtmitte als „Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3. Zum 1. September 2019 ist das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern.

Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein Diesel-Fahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn A40 für Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses für Euro 5/V Diesel ausgedehnt. Grund ist die hohe Belastung einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die Bundesautobahn unmittelbar vorbei. Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt. Damit stellt das Gericht mit seinem Urteil das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit der Menschen in Essen und Gelsenkirchen über die Profitinteressen der Automobilindustrie.  

Für die Stadt Gelsenkirchen, welche mit 46 µg NO2/m3 geringere Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Essen aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten.

Das Gericht betonte, dass ein Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspricht. Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, ist somit nicht möglich. Daher kann auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert überschritten wird, zwingt zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung.
 
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der erstmaligen Sperrung einer Bundesautobahn für Diesel-Pkw, Busse und Lkw muss auch eine Kanzlerin Merkel erkennen, dass sie mit ihrer Politik gegen den Gesundheitsschutz und für die Profitsicherung einer betrügerischen Industrie gescheitert ist. Das letzte Beispiel für eine Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus den Konzernzentralen von BMW, Daimler und VW ist die heute im Bundeskabinett beschlossene, europarechtswidrige Heraufsetzung von Dieselabgasgift-Grenzwerten. Was Gerichte von dieser industriefreundlichen Gesetzesnovelle halten, zeigte sich wenige Stunden nach der Regierungs-Pressekonferenz im Gelsenkirchener Richterspruch: Die erstmalige Einführung eines ersten Diesel-Fahrverbots auf der Autobahn A40 sowie in Essen und Gelsenkirchen. Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch für Städte auch unter 50 µg NO2/m3.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, sagt: „Die Politik muss endlich in der Realität ankommen. Diesel-Fahrverbote werden kommen. Man muss den Menschen rechtzeitig reinen Wein einschenken und die dafür nötigen Hilfestellungen geben. Insbesondere sozial schwache Familien, die häufig an stark belasteten Straßen wohnen, dürfen nicht dafür zahlen müssen, dass sie saubere Luft atmen können. Saubere Luft ist ein Menschenrecht, das der Staat zu gewährleisten hat.“ 


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