Berlin/München, 21.11.2019: Ergänzende Messungen in der Landeshauptstadt München zeigen massive Grenzwertüberschreitungen des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2). Neben den NO2Grenzwertüberschreitungen an den zwei verkehrsnahen Messstellen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Stachus (42 µg/m³) und Landshuter Allee (64 µg/m³), zeigen die ergänzenden Messungen zwölf weitere Grenzwertüberschreitungen in den ersten drei Quartalen 2019. Die veröffentlichten Werte belegen, dass in München flächendeckend eine zu hohe NO2Belastung vorherrscht. Die fortlaufende Untätigkeit der für die Luftreinhaltung verantwortlichen bayerischen Staatsregierung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Die veröffentlichten 14 NO2-Überschreitungen dokumentieren, wie sehr die Atemluft in München mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belastet ist. München hat nicht nur an der Landshuter Allee und am Stachus ein Problem mit der Luftqualität. Zwölf weitere städtische Messstellen zeigen im Mittel der ersten drei Quartale 2019 deutliche Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid, viele liegen sogar weit darüber. Wie angesichts von bisher nicht bekannten NO2-Werten von bis zu 57 µg/m3 am Münchner Hauptbahnhof von ‚Entwarnung‘ die Rede sein kann, erschließt sich mir nicht. Die alarmierenden Messergebnisse zeigen, dass weitere Teile der Münchner Innenstadt – und mit dem Hauptbahnhof Bereiche im Herzen der Stadt – extrem belastet sind. Gerade dort, im Herzen der Stadt, wo sich viele tausend Menschen tagtäglich aufhalten, wird die Luft mit giftigen Dieselabgasen regelrecht geflutet.
München benötigt endlich wirksame Maßnahmen, die die Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet schnellstmöglich sicherstellen und nicht, wie von der Staatsregierung für die Landshuter Allee berechnet, erst im Jahr 2026. Insofern finden wir es vollkommen unangemessen, bei gesundheitlich besorgniserregenden Werten weit über dem geltenden Grenzwert von ‚leichten Überschreitungen‘ zu sprechen. Das geeignete und von den Gerichten rechtskräftig festgelegte Mittel für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ist ein zonales Fahrverbot für alle Diesel bis einschließlich Euro 5.“
Zur Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof erklärt Resch: „Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem Schlussantrag vergangene Woche die bayerische Staatsregierung massiv kritisiert und schwere Vorwürfe gegenüber dem rechtsstaatswidrigen Verhalten des Freistaats geäußert. Ministerpräsident Söder weigert sich, ein seit 2014 rechtskräftiges, von der DUH erstrittenes Urteil für die Saubere Luft in München umzusetzen. Der Generalanwalt verdeutlicht, dass die Weigerungshaltung des Freistaats fatale Folgen für Umwelt und Mensch habe. Bereits die vorliegende Stellungnahme ist eine schallende Ohrfeige für Markus Söder. Wir sind nun gespannt auf die in wenigen Monaten vorliegende Entscheidung des 15-köpfigen Richterkollegiums.“