VG Stuttgart verurteilt Baden-Württemberg zu Zwangsgeldzahlung – Vollstreckungsmaßnahmen für die „Saubere Luft“ in Stuttgart ausgeweitet

Im Klageverfahren für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Deutschen Umwelthilfe beantragte Zwangsgeld festgesetzt – Verwaltungsgericht: Landesregierung verletzt „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“ – Landesregierung muss zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in Luftreinhalteplan aufnehmen und das seit Februar 2018 rechtskräftige Urteil umsetzen

Berlin/Stuttgart, 19.7.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hat eine vom VG Stuttgart gesetzte Frist missachtet. Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt wurde nicht, wie vom Gericht angeordnet, um zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben. 


Das VG Stuttgart weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sich aus der Presse entnehmen lasse, dass „der Vollstreckungsschuldner weiterhin propagiert, kein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V im Luftreinhalteplan vorzusehen und sich damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten.“


Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In unseren Bemühungen für die ‚Saubere Luft‘ in Stuttgart stehen wir nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen. Bereits am 3. September 2019 wird sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob dieses Mittel angewandt werden kann, wenn sich Politiker weigern, Recht und Gesetz anzuerkennen und umzusetzen. Angesichts der klaren Rechtslage haben wir daran keinen Zweifel. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Die Interessen der Diesel-Konzerne haben noch immer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Um die ‚Saubere Luft‘ durch zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel zu verhindern, werden sogar rechtskräftige Urteile ignoriert.“

 
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Wenn die Landesregierung durch diesen letzten Warnschuss nicht auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht wird, verrät sie den Rechtsstaat. Es wäre ein Armutszeugnis für jede demokratische Partei.“


Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 ist der Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ spätestens in 2019 einzuhalten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind dazu zu ergreifen. Ab dem 1. September 2019 sind zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel in Stuttgart möglich.


 
Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 verstößt. Gefordert ist auch die Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel-Pkw in den Luftreinhalteplan. Nur mit zonalen Fahrverboten einschließlich Euro 5 lässt sich die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. In dem Beschluss wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn der Plan nicht bis zum 1. Juli 2019 geändert wird. Diese Frist hat die Landesregierung verstreichen lassen, so dass das Zwangsgeld jetzt festgesetzt wurde. Die Beschwerde des Landes gegen die Androhung des Zwangsgeldes hat der VGH Mannheim am 28. Juni 2019 zurückgewiesen.


Ein Projekt von
Partner: Deutsche Umwelthilfe
Partner: Frank Bold
Finanziert durch
Partner: Life

Bestellen Sie unseren Newsletter