LUFTSCHADSTOFFE

Stickoxide

Die Gruppe der Stick(stoff)oxide umfasst einige der verbreitetsten und schädlichsten Luftschadstoffe. Die chemische Bezeichnung NOx umfasst verschiedene Verbindungen, von denen vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) für die Bewertung der Luftqualität relevant sind.

Stickoxide sind giftig und stark gesundheitsschädlich. Sie reduzieren die Lungenfunktion und schädigen die Schleimhäute. Sie führen zu Asthma und Atembeschwerden, Husten und gereizten Augen. Die schädliche Wirkung anderer Schadstoffe, wie etwa Feinstaub, wird durch die reduzierte Immunaktivität verstärkt. Die Entwicklung von Allergien wird gefördert. In Regionen mit hoher Stickoxidbelastung wird eine Zunahme von Herz- und Kreislauferkrankungen sowie eine höhere Sterblichkeit nachgewiesen.

Auch auf Tiere, Pflanzen und Böden haben Stickoxide eine schädliche Wirkung. Sie hemmen das Wachstum, fördern mittelbar die Übersäuerung des Bodens und haben somit Auswirkungen auf die biologische Zusammensetzung.

Ein Großteil der Stickoxide, denen sich Menschen ausgesetzt sehen, stammt aus Verbrennungsmotoren, vor allem aus Dieselmotoren. Die negativen Auswirkungen von Stickoxiden hängen stark von deren Konzentration ab. Dadurch sind Verkehrsabgase besonders schädlich, da sie nicht wie Abgase aus Schornsteinen verdünnt werden. Je dichter man sich an der Quelle befindet, desto gravierender sind die Gesundheitsschäden.

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxidbelastungen in der Atemluft sind für Deutschland in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) geregelt. Der Grenzwert für das Jahresmittel von NO2 beträgt 40 µg/m³. Der Wert 200 µg/m³ darf an nicht mehr als 18 Stunden im Jahr überschritten werden.

Feinstaub

Unter Feinstaub (PM) versteht man alle in der Luft enthaltenen kleinen Partikel. Es ist also ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl an Stoffen unterschiedlicher Teilchengrößen umfasst. Die Bezeichnung PM10 (Particulate Matter < 10 µm) umfasst vereinfacht ausgedrückt, Teilchen mit einem oberen Partikeldurchmesser bis zu 10 µm. PM2,5 bezeichnet Partikel mit einem Durchmesser von 2,5 µm oder weniger. Eine weitere wichtige Größenklasse innerhalb des Feinstaubs stellen die ultrafeinen Partikel mit einer Größe kleiner als 0,1 µm (< 100 nm) dar.

Größe und chemische Zusammensetzung bestimmen maßgeblich, wie gefährlich die täglich eingeatmeten Feinstaubpartikel für unsere Gesundheit sind. Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat die EU Grenzwerte für die PM10-Konzentration in der Außenluft definiert, die seit 1. Januar 2005 verbindlich einzuhalten sind. Seit dem 1. Januar 2010 gilt zudem ein Grenzwert für Partikel der Größe PM2,5. Ultrafeine Partikel machen nur 10% der Masse, aber 90% der Partikelanzahl im Feinstaub aus und spielen eine wichtige Rolle bei der Luftverschmutzung. Trotzdem werden sie in der aktuellen Gesetzgebung bisher nur unzureichend berücksichtigt, weil diese nur die Partikelmasse adressiert.


Ein Projekt von
Partner: Deutsche Umwelthilfe
Partner: Frank Bold
Finanziert durch
Partner: Life

Bestellen Sie unseren Newsletter