„Saubere Luft“ in Stuttgart: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt letztinstanzlich die Verpflichtung des Landes, Fahrverbote für Euro 5 Diesel umzusetzen

Der VGH wies Beschwerde des Landes gegen einen von der Deutschen Umwelthilfe erwirkten Zwangsvollstreckungsbeschluss ‚vollumfänglich‘ zurück – Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen noch in 2019 in Stuttgart flächendeckend umgesetzt sein – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert grün-schwarze Landesregierung auf zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren – Autokonzerne müssen nun den Stuttgarter Bürgern und Einpendlern entweder kurzfristig eine funktionierende Abgasreinigung einbauen oder den vollen Kaufpreis für die Betrugs-Diesel erstatten

Stuttgart/Berlin, 28.6.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Beschwerde des Landes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 heute vollumfänglich zurückgewiesen. Der Beschluss des VG Stuttgart ist damit rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Somit müssen Fahrverbote für Diesel-Pkw einschließlich Abgasnorm Euro 5 zum 1. Juli in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die DUH kündigt weitere Rechtsmittel an, wenn dies nicht fristgerecht geschieht.


Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ministerpräsident Kretschmann  hat versprochen, anders als im Freistaat Bayern im Ländle rechtskräftige Urteile zu beachten und umzusetzen. Der heute für die ‚Saubere Luft‘ in Stuttgart wichtige Beschluss ist endgültig. Wir fordern insbesondere die Regierungspartei CDU dazu auf, sich nun zu erklären, ob sie zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt und ihren Widerstand gegen rechtskräftige Urteile aufgibt, so dass idealerweise zum 1. September, spätestens aber bis Ende 2019 die Euro 5 Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, oder ob sie trotz dieser nicht anfechtbaren Entscheidung als ‚politischer Arm‘ der Dieselkonzerne den Menschen weiterhin ihr Recht auf saubere Luft verweigern will.“


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist – so das Gericht – zu erfüllen. Da die Begründung des Gerichtsbeschlusses noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass die Argumentation des Landes, dass streckenbezogene Euro 5-Verkehrsbeschränkungen oder der Aufbau von Luftfiltersäulen genügen könnten, durch das Gericht nicht geteilt wird.  


Rechtsanwalt Remo Klinger, Verfahrensbevollmächtigter der DUH, dazu: „Mit diesem Beschluss herrscht endgültig rechtliche Klarheit. Das Land hat alle Karten gespielt. Jede weitere Verzögerung des Landes wäre eine Kampfansage an den Rechtsstaat und die Verfassung.“

Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten.

Von den Autokonzernen fordert Resch nun eine schnelle Hilfe für die von den kommenden Fahrverboten betroffenen Dieselfahrer. Diese haben einen Anspruch auf Reparatur der nicht funktionierenden, betrügerischen Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller. Wenn diese 
 
verweigert wird, müsse eben der Hersteller wegen des erwiesenen vorsätzlichen Betrugs den vollen Kaufpreis erstatten. Die DUH steht mit den großen Herstellern zur Frage der Umsetzung der Nachrüstung erstmals in einem ernsthaften Dialog. Da die bisherigen Zusagen nicht ausreichen, unterstützt die DUH Klageanwälte mit Abgasmessungen des EKI-Abgasmessinstituts der DUH und internen Unterlagen, aus denen sich der vorsätzliche Betrug der Autofirmen belegen lässt. Am Dienstag den 2.7.2019 findet hierzu eine weitere Pressekonferenz der DUH in Berlin statt.


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