Rechtliche Situation

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat der Rat der Europäischen Union im April 1999 eine Richtlinie mit Luftqualitätsstandards erstellt. Mit dem nationalen Gesetz, Decreto-Lei nº 102/2010 vom 23. September 2010, setzt die Regierung diese EU-Richtlinie im nationalen Recht um.  Gemäß dieser Richtlinie sind die lokalen Behörden gefordert die Luftqualität in ihrem Gebiet zu bewerten. Das portugiesische Umweltministerium ist dafür verantwortlich, die Messergebnisse der Europäischen Kommission zu übermitteln und Luftreinhaltemaßnahmen umzusetzen. Die Kommission für die Koordination und Ländliche Entwicklung (CCDR) ist als regionale Behörde für die Luftreinhaltung und die Erstellung von Plänen in den verschiedenen Regionen: Nord, Zentrum, Lissabon und Tagus Tal, Alentejo und Algarve. Gebiete in denen die EU Grenzwerte überschritten werden müssen gekennzeichnet werden (Air Quality Management Areas - AQMA). Demnach gilt für Feinstaub ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der an maximal 35 Tagen überschritten werden darf. Für Stickstoffdioxid wurde ein  Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3 im Jahresmittel festgelegt.

Luftreinhalte- und Aktionspläne

Das EU-Gesetz verpflichtet die Städte und Kommunen, Aktionspläne zur Luftreinhaltung zu erstellen. Ein Aktionsplan sollte einen Zeitplan darüber enthalten, wann welche Maßnahmen umgesetzt werden. Luftreinhaltepläne können stetig überarbeitet und verbessert werden. In Portugal wurden 25 Luftreinhaltegebiete und –Ballungsräume definiert, in denen Messstationen in ländlichen, städtischen und vorstädtischen Gebieten die Konzentration von Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10, PM2,5), Kohlenstoffmonoxid (CO), Benzen (C6H6) oder Schwefeldixid (SO2) messen.

Luftreinhaltepläne und –programme wurden für einige Regionen in denen Grenzwerte überschritten wurden durch die zuständige CCDR erstellt. Diese Pläne enthalten verschiedene Maßnahmen, um Emissionen aus unterschiedlichen Bereichen zu reduzieren, zum Beispiel durch Einführung einer Umweltzone (LEZ) oder die Reduktion der Emissionen aus der Holzverbrennung. Die meisten Maßnahmen wurden jedoch bislang nicht umgesetzt, obwohl die Grenzwerte anhaltend überschritten werden.

Umweltzonen

Es gibt derzeit eine Umweltzone in Lissabon (Avenida da Liberdade), die im Juli 2011 eingeführt wurde. Seit dem 15. Januar 2015 gibt es in der Zone 1 (Längsachse Marquês do Pombal Kreisverkehr - Lissabon Innenstadt) Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge unter EURO 3 und in der Zone 2 (ein Gebiet, welches 30 % der Hauptstadt Lissabon umfasst) Einfahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge unter EURO 2: http://www.cm-lisboa.pt/perguntas-frequentes/ambiente/zer-zona-de-emissoes-reduzidas. Die Umweltzonenregelungen gelten von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr für leichte und schwere Nutzfahrzeuge.

Rettungswagen, Oldtimer und direkte Anwohner sind von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Taxis waren in der ersten und zweiten Phase der Umsetzung der Umweltzone befreit. Des weiteren können Ausnahmen vom Fahrverbot durch Anwohner beantragt werden. Ab dem 1. Juli 2017 müssen diese die gleichen Anforderungen wie Fahrzeuge in der Zone 1 erfüllen (EURO 3).


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