RIGHT TO CLEAN AIR

Mit dem Projekt Right to Clean Air (LIFE15 GIE/DE/795 LEGAL ACTIONS) setzen wir uns dafür ein, die Luftqualität in Europa signifikant zu verbessern. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und die Frank Bold Society (FBS) treiben gemeinsam Luftreinhaltemaßnahmen in verschiedenen Quellbereichen voran und unterstützen rechtliche Schritte auf europäischer und nationaler Ebene.

Luftverschmutzung ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Trotz europaweit geltender Richtlinien und dem juristisch bestätigten „Recht auf saubere Luft“, werden Grenzwerte für Luftschadstoffe, wie Stickstoffdioxid (NO2) oder Feinstaub (PM10) in vielen Städten und Ballungsräumen regelmäßig überschritten. Dies belastet die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und schadet unserer Umwelt und dem Klima. Studien der Europäischen Umweltagentur (EEA) zufolge starben im Jahr 2012 europaweit mehr als 430.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung in der Luft. Die hohen Emissionen von NO2 sind für ca. 68.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Schlechte Luftqualität erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs. Diese gesundheitlichen Schäden verursachen volkswirtschaftliche Kosten zwischen 330 und 940 Milliarden EURO – umgerechnet sind das 3 bis 9 % des Bruttoinlandproduktes der EU. Bis zu 95 % der Bewohner europäischer Städte sind Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt, die ihre Gesundheit erheblich schaden. Hauptquellen sind Industrie, Verkehr und Haushalte.

Die EU Kommission hat bereits zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren aufgrund anhaltende Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten eingeleitet. Allein wegen zu hoher Feinstaubbelastung erhielten 16 Mitgliedstaaten bereits Mahnschreiben. Gegen zwei Mitgliedstaaten – Bulgarien und Polen – hat die Kommission Klage vor dem europäischen Gerichtshof eingereicht. Gegen zwölf Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Portugal, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland und Österreich) laufen Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der NO2 - Grenzwerte. Aufgrund der langen Dauer solcher Verfahren sind rechtliche Aktivitäten auf nationaler Ebene, eingeleitet durch Umwelt- und Verbraucherschutzverbände oder betroffene Bürger, dringend notwendig, um die Luftqualitätsgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.

Dieses Projekt vermittelt Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland, Tschechien, Polen, Ungarn, Frankreich, Italien und der Slowakei Kenntnisse darüber an Beteiligungsprozessen, z. B. bei der Entwicklung von Luftreinhalteplänen teilzunehmen. Darüber hinaus wird der Zugang zu Gerichten als ein fundamentales Recht in der EU und prioritäres Prinzip im Arbeitsprogramm der Kommission verbessert. Dies stärkt gleichzeitig die zuständigen Verwaltungen darin, effektive Maßnahmen zur Emissionsminderung umzusetzen. Ein breites Netzwerk von NGOs, Anwälten und lokalen und regionalen Verwaltungen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten wird aufgebaut. Best-Practice Maßnahmen zur Schadstoffminderung aus den Bereichen Verkehr und Industrie werden evaluiert und verbreitet. Zusätzlich stärken die Projektaktivitäten das Bewusstsein in der Öffentlichkeit gegenüber der EU Gesetzgebung und den positiven Einflüssen auf die Umwelt und die Gesundheit. Das Projekt Right to Clean Air (LIFE15 GIE/DE/795 LEGAL ACTIONS) wird im Rahmen des LIFE-Programms von der EU Kommission gefördert.


Ein Projekt von
Partner: Deutsche Umwelthilfe
Partner: Frank Bold
Finanziert durch
Partner: Life

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