PRESSEMITTEILUNGEN

Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub VCD erzielen Erfolg für die Saubere Luft in Wiesbaden – Hessische Landeshauptstadt setzt die Verkehrswende um

Das seit vier Jahren laufende Gerichtsverfahren für „Saubere Luft“ in Wiesbaden konnte durch den vergangene Woche vorgelegten Luftreinhalteplan als erledigt erklärt werden – Der Luftreinhalteplan enthält das bundesweit bisher ehrgeizigste Maßnahmenpaket für eine Verkehrswende – Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub VCD klagten auf schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts – Prognosen lassen erwarten, dass dies mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket und ohne Diesel-Fahrverbote gelingt – Kläger werden Umsetzung der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit kontrollieren – Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Pkw zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts bleiben die letzte wirksame Maßnahme

Wiesbaden, 13.2.2019: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am heutigen Mittwoch über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD für „Saubere Luft“ in der hessischen Landeshauptstadt verhandelt (4K 1756/15.WI). Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Das Land Hessen hatte wenige Tage vor der heutigen Verhandlung den geforderten und gegenüber dem im Dezember 2018 von Klägern wie Gericht für ungenügend bezeichneten Luftreinhalteplan nachgebessert. Mit dem nun rechtskräftig verabschiedeten enthaltenen umfangreichen Maßnahmenpaket, das deutlich über bisherige Ankündigungen hinausgeht, die noch vor einigen Wochen diskutiert wurden, ist es nach allen derzeit vorhandenen Prognosen möglich, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid 2020 eingehalten wird. Im Jahr 2019 wird es bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen danach nur noch zu geringen Grenzwertüberschreitungen auf wenigen Straßenmetern kommen, im Jahr 2020 wird der Grenzwert in der gesamten Stadt eingehalten.

Die DUH und der VCD begrüßen das im jüngst aktualisierten Luftreinhalteplan verankerte Maßnahmenpaket, das zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel führt. Die Einwohner in Wiesbaden können somit so schnell wie möglich saubere Luft atmen.

Zu den Maßnahmen zählen die Hardware-Nachrüstung bzw. die Elektrifizierung der Busflotte in 2019, Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park&Ride-Flächen am Stadtrand. Der öffentliche Nahverkehr wird durch mehrere neue Busspuren sowie Ausweitungen von Buslinien und Busneuanschaffungen massiv gestärkt. Hinzu kommt ein ausgedehntes Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich und schließlich ein 365-Euro Nahverkehrsticket für Wiesbaden.

Richter Rolf Hartmann appellierte am Ende der Verhandlung an die Dieselfahrer, ihrer Verantwortung nachzukommen und zur Verbesserung der Luft in Wiesbaden auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Die Prognosen im Luftreinhalteplan würden nur Realität, wenn die neu geschaffenen Angebote wie Verbesserungen beim ÖPNV und Radverkehr auch genutzt werden.

Das Land Hessen hat den Anspruch der klagenden Verbände nach einem Luftreinhalteplan, der alle Maßnahmen enthält, mit denen der Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird, erfüllt. Die Kläger konnten den Rechtsstreit somit für erledigt erklären. Da die Klage in der Sache erfolgreich war und sich DUH und VCD durchgesetzt haben, trägt das Land Hessen die Kosten des Rechtsstreits. 

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir sind mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Der vom Land Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden vorgelegte Luftreinhalteplan ist der Beste, den wir bisher gesehen haben. Der Plan kann ein Vorbild für andere Städte in Deutschland sein, die wie die hessische Landeshauptstadt nur eine geringe Überschreitung der NO2-Grenzwerte zeigen. Wiesbaden hat deutlich gemacht, dass sie den Anspruch ihrer Bürger auf saubere Luft und damit den Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder, chronisch Kranke und Asthmatiker ernst nehmen und eine Verkehrswende wirklich wollen.“

Der Geschäftsführer des VCD Hessen, Heiko Nickel, ergänzt: „Mit dem jetzt vorgelegten Luftreinhalteplan für Wiesbaden kann die Verkehrswende vor Ort gelingen. Wichtig ist nun, dass alle Maßnahmen weiter zügig umgesetzt werden. Die Einführung des 365-Euro-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr in Wiesbaden ab dem 1. Januar 2020 sowie die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung sind wichtige Schritte für saubere Luft in der Stadt. Zusätzlich braucht es jedoch auch die sofortige Hardware-Nachrüstung schmutziger Diesel auf Kosten der Autoindustrie.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein rechtlicher Weg. Dies ist die Lehre aus Wiesbaden. Warum es dazu allerdings erst jahrelanger Prozesse bedurfte, verstehe ich nicht.“

Ugo Taddei von der internationalen Umweltrechtsorganisation ClientEarth sagt: „Um die Luftbelastung zu mindern und die Verkehrswende voranzubringen, genügt es nicht, nur gegen die schmutzigsten Fahrzeuge vorzugehen – der Ansatz muss ganzheitlich sein. Genau das sehen wir beim neuen Luftreinhalteplan von Wiesbaden. Über den Ausbau der Radwege bis zu sauberem öffentlichen Nahverkehr wird sich Wiesbaden zum Wohle der Einwohner verändern. Es ist wichtig, dass die Menschen Unterstützung erhalten, während sich die Städte zu sauberen, lebenswerten Orten wandeln. Deshalb müssen die Behörden Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Pkw auf Kosten der Hersteller durchsetzen. Die Menschen haben sich ihre Autos in gutem Glauben gekauft, ohne von dem drohenden Gesundheitsrisiko zu wissen. Sie dürfen jetzt unter keinen Umständen ein zweites Mal für die Fehler der Automobilindustrie zahlen müssen.“


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