Für saubere Luft in Mainz: Deutsche Umwelthilfe stellt Vollstreckungsantrag / fordert Nachbesserung des Luftreinhalteplans

Fortgeschriebener Luftreinhalteplan für Mainz reicht nicht aus, um StickstoffdioxidGrenzwert schnellstmöglich und flächendeckend im Stadtgebiet einzuhalten – Stadt und Land Rheinland-Pfalz müssen Urteil vom Oktober 2018 Folge leisten und nachbessern – Fahrverbot für dreckige Diesel-Pkw ab September 2019 weiterhin nötig, wenn Grenzwert nicht in der gesamten Stadt zum ersten Halbjahr 2019 eingehalten wird.

Berlin, 1.4.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan für Mainz als nicht geeignet, um noch im Jahr 2019 eine flächendeckende Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m3 zu erreichen. Daher reicht die DUH einen Vollstreckungsantrag für das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. Oktober 2018 ein. Darin wird das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, dem Urteil des von Oktober 2018 Folge zu leisten und… LRP nachbessern? Fahrverbote jetzt schon einführen????

 
Hauptkritikpunkt der DUH ist, dass die im Luftreinhalteplan genannten Fahrverbotszonen für Diesel-Pkw nur dann eingeführt werden sollen, wenn der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert für die stationäre Messstation Parcusstraße im 1. Halbjahr 2019 zu hoch ist. Somit wird die Einführung eines Fahrverbots nur von dem NO2-Wert an einer einzigen Messstation abhängig gemacht, der seinerseits vor allem durch den Busverkehr beeinflusst wird. Die anderen hohen Werte in der Stadt, insbesondere der Rheinallee, bleiben jedoch außer Betracht.


Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es geht hier nicht nur um kosmetische Maßnahme allein um die Messstation an der Parcusstraße, die in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestation liegt. Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf saubere Luft im gesamten Stadtgebiet, der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid muss stadtweit schnellstmöglich eingehalten werden.“  


Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt:  
 
Hintergrund:
Im Rechtsverfahren der DUH gegen das Land Rheinland-Pfalz für saubere Luft in Mainz hatte das Verwaltungsgericht Mainz im Oktober 2018 entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss. Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher eingehalten wird.


Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Stadt Mainz im Urteil vom 24.10.2018 verpflichtet, spätestens ab dem 1.9.2019 Verkehrsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge umzusetzen, wenn im Mittel der ersten sechs Monate des Jahres 2019 die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid nicht erreicht werden kann. Für eine „schnellstmögliche“ und sichere Unterschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes sind nach Ansicht der DUH emissionsabhängige Fahrverbote einschließlich Euro 5/V in der Zone „Innenstadt“ unverzichtbar.
 


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