„Saubere Luft“ auch für Darmstadt: DUH und VCD begrüßen Bereitschaft der hessischen Landesregierung zu Diesel-Fahrverboten in Darmstadt

Erstmals erklärt ein Bundesland in einem Verwaltungsgerichtsverfahren seine Bereitschaft, Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 einzuführen – Deutsche Umwelthilfe und der ökologische Verkehrsclub VCD werden mit der Landesregierung Hessen über die Ausgestaltung der Diesel-Fahrverbote für Darmstadt verhandeln – Erstmals ist eine Landesregierung zu diesem Schritt bereit, da sie die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten als schnellstmöglich wirkende Maßnahme anerkennt – Diesel-Fahrverbote stehen fest, zu klären ist nur noch die Frage der Ausgestaltung – Ohne Einigung wird das Gericht über Art und Umfang der Diesel-Fahrverbote am 19.12.2018 entscheiden

Darmstadt/Berlin, 22.11.2018: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD gegen die Landesregierung Hessen für „Saubere Luft“ in Darmstadt haben sich die beiden Parteien bei der gestrigen Verhandlung am Verwaltungsgericht Wiesbaden darüber verständigt, dass sie in den nächsten drei Wochen Gespräche über die Ausgestaltung von Diesel-Fahrverboten in Darmstadt zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) führen werden (4 K 1755/15.WI). Ohne Einigung kündigte das Gericht hierzu für den 19.12.2018 einen Beschluss an. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

DUH und VCD werten diese Entwicklung als positiv, da erstmals eine Landesregierung zu diesem Schritt bereit ist und außergerichtlich zu einer Einigung gelangen möchte. Bereit fest steht, dass streckenbezogene Diesel-Fahrverbote in Darmstadt kommen werden, zu klären ist einzig die Frage des Umfangs und der Ausgestaltung.

Hintergrund ist, dass selbst die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot auf der Hügelstraße als alternativlos ansieht. Für die Heinrichstraße schlägt die Landesregierung bisher eine Einbahnstraßenregelung vor, die jedoch zeitlich erst im Jahr 2020 umgesetzt werden könnte und auch von den klagenden Verbänden und der Stadt als problematisch angesehen wird. DUH und VCD fordern auch für die Heinrichstraße weitreichende Diesel-Fahrverbote, die auch Ausweichverkehre berücksichtigt. Der Vorschlag des Gerichts war es daher, auch in der Heinrichstraße über ein Diesel-Fahrverbot nachzudenken und die Details zwischen den Beteiligten des Rechtsstreits zu klären. Darüber werden sich DUH und VCD nunmehr in den kommenden Wochen mit der Landesregierung versuchen zu verständigen. 

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir sind ausgesprochen zufrieden mit dem Ausgang der gestrigen Verhandlung. In dem nunmehr dreizehnten Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ erklärte sich erstmals ein Land dazu bereit, alle notwendigen Maßnahmen einschließlich Diesel-Fahrverbote zu ergreifen, um bis Ende 2019 an allen Stellen im Stadtgebiet die Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 einzuhalten. Rückenwind erhalten wir aus der sehr klaren Botschaft der Richter am Ende der siebenstündigen Verhandlung: Das Gericht ist unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt und hat der beklagten Landesregierung von Hessen klargemacht, dass auch in Darmstadt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbeiführt.“

Heiko Nickel, Geschäftsführer des VCD Hessen ergänzt: „Es müssen im außergerichtlichen Verfahren neben den Fahrverboten auch die von Darmstadt im GreenCity-Plan entwickelten Maßnahmen für ÖPNV und Radverkehr beschlossen werden. Zugleich ist die Bundesregierung gefordert, endlich die Hardware-Nachrüstung von Dieseln auf den Weg zu bringen, damit für betroffene Darmstädter Fahrverbote vermieden werden können.“

Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, wird in Darmstadt seit Jahren an der Hügelstraße (72 µg NO2/m³ im Jahresmittel 2017) und der Heinrichstraße (57 µg NO2/m³) überschritten. Der Grenzwert ist schnellstmöglich, spätestens 2019 einzuhalten. Diesel-Fahrverbote sind die einzig wirksame und schnellstmögliche Maßnahme um dies zu erreichen, dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 beschlossen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, sagt: „Ein Vergleich hätte den Vorteil, dass die Maßnahmen rechtskräftig bereits im Frühjahr/Sommer 2019 umgesetzt werden und es keine weiteren Verzögerungen, beispielsweise durch ein mögliches Berufungsverfahren geben wird. Erstmalig kommt es in den Luftreinhalteklagen, bei denen ich die DUH und im Fall Darmstadt auch den VCD vertrete, zu Gesprächen über die Ausgestaltung von Diesel-Fahrverboten. Dies zeigt, dass die Landesregierung Hessens die Dringlichkeit der Sache erkannt hat.“

Hermann Ott, Leiter des Deutschlandbüros von ClientEarth, sagt: „Noch eine Verhandlung, noch mehr Diesel-Fahrverbote in Sicht. Langsam erkennen die Behörden, dass Fahrverbote für besonders schmutzige Dieselfahrzeuge unvermeidbar sind. Wir werden den Austausch der Deutschen Umwelthilfe mit der hessischen Regierung begleiten. Nächstes Jahr, mit mehreren Fahrverboten in Kraft, werden deutsche Städte sauberer und sicherer für die Menschen die dort leben. Unsere Klagen im öffentlichen Interesse werden weitergehen - für das Recht der Menschen, saubere Luft zu atmen."

Ein erstes Treffen zwischen DUH, VCD und der Landesregierung Hessen ist auf den 7. Dezember 2018 terminiert. Geplant ist, bis zum 19. Dezember 2018 zu einer Einigung zu gelangen. Geschieht dies nicht, wird das VG Wiesbaden am 19. Dezember 2018 um 9:45 Uhr ein Urteil fällen.


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