Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für „Saubere Luft“ in Freiburg ein

Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Freiburg – DUH klagt gegen Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf Diesel-Fahrverbote in Freiburg ab 2019 – Jüngste Gerichtsentscheidungen zu Essen, Gelsenkirchen, Köln, Bonn oder Mainz zeigen, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz dem ihm grundgesetzlich zustehenden Vorrang geben vor dem Schutz der Profitinteressen von Diesel-Konzernen

Berlin, 16.11.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen das Land Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ in Freiburg im Breisgau eingereicht. In Freiburg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel bereits seit Inkrafttreten des Grenzwerts in 2010 in jedem Jahr erheblich überschritten. Die offizielle Messstation an der Schwarzwaldstraße hatte 2017 einen NO2-Jahresmittelwert von 49 µg/m³ ermittelt. Ziel der Klage ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Belastungswerte für das Diesel-Abgasgift NO2 in Freiburg sind nicht länger akzeptabel. Ohne konsequente Aussperrung schmutziger Diesel-Fahrzeuge werden wir keine ‚Saubere Luft‘ für die Baden-Metropole erreichen. Daher setzen wir auf die Durchsetzung der Luftqualitäts-Grenzwerte durch Gerichte. Die  Hauptursache liegt in einer falsch verstandenen Industriepolitik in Stuttgart wie Berlin. Jeder kleine Gewerbetreibender muss Recht und Gesetz beachten. Bei den Dieselkonzernen ist dies umgekehrt: Sie bestimmen die Richtlinien der Politik und diktieren ihren Ministerpräsidenten bzw. Kanzlerin Merkel die Aufweichung von Gesetzen oder die Nichtkontrolle durch Behörden. Mit der Klage zu Freiburg möchten wir erreichen, dass Besucher und Bürger dieser wunderschönen südbadischen Stadt bereits im kommenden Jahr die ‚Saubere Luft‘ einatmen können.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in Freiburg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.

In Freiburg gibt es nur zwei offizielle Messstationen im verkehrsnahem Gebiet. Messungen von DUH und der Rundfunkanstalt SWR hatten 2017 und 2018 jedoch weitere Hot-Spots der Luftverschmutzung aufgedeckt: In der Besançonallee und der Habsburgerstraße wurden ebenfalls NO2-Werte oberhalb des erlaubten Grenzwerts gemessen. Dennoch haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden immer noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufgenommen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar dieses Jahres deutlich gemacht, dass Diesel-Fahrverbote zulässig und nötig sind, um die Luftbelastung in den Städten zu verringern. Das EU-Recht ist hier die Leitlinie. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne Druck der Gerichtsentscheidungen weiterhin nichts unternommen wird, um die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit einzuhalten. Stattdessen werden die von der EU aus guten Gründen beschlossenen NO2-Grenzwerte sogar in Frage gestellt. Wir werden daher auf dem Klageweg die Einhaltung der NO2-Grenzwerte durchsetzen.“


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