Guter Tag für die Saubere Luft in Köln – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Berufungsverfahren für die Saubere Luft gegen die NRW-Landesregierung

Diesel-Fahrverbote auf vier Hauptverkehrsstraßen in Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar – Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes zurückgewiesen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten, die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten nachzurüsten

Münster/Berlin, 12.9.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen.

Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so positiv entwickeln, dass eine NO2-Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet zu erwarten ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Landesregierung sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten Vergleichsgespräche mit der Landesregierung.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung.“

Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH.

Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48 µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³) und der Luxemburger Straße (2018: 45 µg/m³) seit Jahren überschritten.


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