Endlich „Saubere Luft“ in Aachen – Deutsche Umwelthilfe erzielt richtungsweisendes Urteil für Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2019

Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land Nordrhein-Westfalen – Bezirksregierung Köln muss Diesel-Fahrverbote in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und bis zum 1.1.2019 umsetzen – Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat Vorrang – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Das heutige Urteil beflügelt die notwendige Verkehrswende in deutschen Städten: hin zu weniger Autos und mehr Bus und Bahn

Berlin/Aachen, 8.6.2018: Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit heutigem Urteil (AZ 6 K 221 1/15) faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab 1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die „Saubere Luft“. Dieses erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die Klageverfahren der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Städten richtungsweisend. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für „Saubere Luft“ der DUH.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die auf Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät. Das Verwaltungsgericht hat das Land dazu verurteilt, dass die NO2-Grenzwerte in Aachen spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten sind. „Es ist aktuell nicht erkennbar, dass dies ohne Diesel-Fahrverbote gelingen wird“, sagte der Vorsitzende Richter Roitzheim in der heutigen mündlichen Verhandlung. Und weiter: „Es müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019 ergriffen werden“.

Wir fordern die für die Luftreinhaltung zuständigen Landesregierungen dazu auf, nun unmittelbar für alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die ebenfalls unter Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 leiden, entsprechende Diesel-Fahrverbote umzusetzen. Andernfalls wird die DUH Stadt für Stadt die ‚Saubere Luft‘ gerichtlich durchsetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir hoffen insbesondere, dass der mit Aachen privat verbundene Landeschef Achim Laschet nun einsehen wird, dass die Fahrverbote segensreich für die Lebensqualität in seiner Stadt und gleichzeitig verhältnismäßig sind, was er bisher einfach nicht einsehen wollte. Das örtliche Verwaltungsgericht hat ihm dies nun ins Aufgabenheft geschrieben.“

Die DUH fordert die NRW-Landesregierung nun dazu auf, dieses Urteil schnellstmöglich umzusetzen, um weitere Todesfälle und Erkrankungen durch das Dieselabgasgift NO2 in Aachen zu verhindern.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela Merkel und dem Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett Andreas Scheuer. Spätestens mit der Aachener Entscheidung weiß die Bundesregierung, wie auch die 27 weiteren Klagen der DUH für ‚Saubere Luft‘ in Deutschland ausgehen werden. Wann wagt es diese Regierung, Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen? Diese haben über zehn Millionen Diesel-Pkw mit auf der Straße nicht funktionstüchtiger Abgasreinigungstechnik verkauft. Merkel muss die technische Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller endlich durchsetzen“, so Resch weiter.

Die DUH hält die komplette Nachrüstung aller circa zehn Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit neuen Katalysatoren für unverzichtbar. Nur wenn als Ergebnis einer solchen Nachrüstung das jeweilige Fahrzeug den Euro 6 Grenzwert auch auf der Straße einhält, ist dieses von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. „Eine Nachrüstung der Dieselflotte mit wirksamer Hardware könnte verhindern, dass zahlreiche Menschen ihr Fahrzeug nicht mehr in den Innenstädten nutzen können. Dazu muss sich der Bundesverkehrsminister Scheuer endlich durchringen und die Hersteller in die Pflicht nehmen“, so Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat, sagt: „Wir werden auch in den noch anhängigen Verfahren auf eine schnelle Entscheidung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils aus Leipzig drängen. Die heutige Entscheidung hat klargestellt, dass die Grenzwerte spätestens zum 1.1.2019 einzuhalten sind.“

Die heutige Verhandlung war die erste nach der bahnbrechenden Entscheidung des BVerwG vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Das BVerwG hatte mit schriftlichem Urteil vom 18. Mai 2018 seine in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegte Rechtsauffassung nochmals präzisiert und erklärt, dass straßenbezogene Fahrverbote zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte auf den Hauptverkehrsstraßen ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig und erforderlich sind. Dies gilt ebenfalls für Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere solche der Euro 4) sind.

Das Verwaltungsgericht Aachen ist in seiner Rechtsprechung der Klage der DUH gefolgt und verpflichtet die Bezirksregierung Köln, zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2 weitgehende Fahrverbote zu verhängen.

ClientEarth Geschäftsführer James Thornton sagt: „Der Dominoeffekt setzt nun ein. Angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind die regionalen Gerichte nun davon überzeugt, dass Diesel-Fahrverbote möglich und vor allem nötig sind. Auch regionale Behörde erkennen, dass Diesel-Fahrverbote die einzige Lösung sind, die Luftverschmutzung schnell und effektiv zu reduzieren. Wir erwarten ähnliche Gerichtsentscheidungen in den kommenden Monaten. Vor allem die Bundesregierung muss jetzt proaktiv sein. Es braucht jedoch einheitliche Regelungen und keinen undurchsichtigen und verwirrenden Flickenteppich. Dafür braucht Deutschland ein einheitliches System, wie die blaue Plakette. Ohne starker Federführung, dauert das Dieseldebakel noch länger.“

Neueste Untersuchungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen haben am Beispiel Düsseldorf gezeigt, dass mit Einfahrverboten für Dieselfahrzeuge kurzfristig eine deutliche Annäherung an den seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwert in Höhe von 40 µg/m3 erreicht werden kann. Die Ausgangslage am Aachener Adalbertsteinweg 60 mit 57,3 µg NO2/m3 in 2017 ist mit der Corneliusstraße in Düsseldorf (58 µg NO2/m3) vergleichbar.

Die gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf, Stuttgart und Aachen zeigen, dass ein Handeln dringend notwendig ist.

Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat auch die EU-Kommission mit ihrer im Mai 2018 eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, die ihre Bemühungen bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei Lasten aufzuerlegen.

Hintergrund:

Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der Jahresmittelgrenzwert für NO2 überschritten wird, Klageverfahren für „Saubere Luft“. Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Aachen eingereicht. Selbst die seit August 2015 geltende Fortschreibung des Luftreinhalteplans prognostiziert eine Grenzwerteinhaltung erst ab 2020.

Im Jahr 2017 wiesen die amtlichen Messungen Überschreitungen des Jahresmittelwertes für NO2 von 40µg/m³ an zwei Messstellen in Aachen auf: 42 µg/m³ am Adalbertsteinweg sowie 46 µg/m³ an der Wilhelmstraße. Messstationen der Stadt haben sogar noch wesentlich höhere Werte ergeben. So lagen an der Messstation Adalbertsteinweg 60 im Jahresmittel 2017 die Werte bei 57,3 µg/m3 vor, an der Jülicher Straße bei 51,0 µg/m3, an der Peterstraße bei 52,4 µg/m3 und an der Monheimsallee bei 51,2 µg/m3. Die bisher umgesetzten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.

Links:

Mehr über das Projekt “Right to Clean Air”: http://right-to-clean-air.eu/

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer

0171 3649170. resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte

030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth

0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfehttp://right-to-clean-air.eu/


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