Klagen und Urteile

Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen zum Luftqualitätsschutz

Zwei Bewohner von Ostrava, welche in Radvanice und Bartovice wohnen, wo die Luftschadstoffbelastung besonders hoch ist und die Grenzwerte seit vielen Jahren überschritten werden, haben im Jahr 2011 Klage eingereicht. Anwälte von Frank Bold unterstützen dieses Verfahren. Die Kläger machten geltend, dass ihre Rechte rechtswidrig verletzt wurden, weil die regionale Behörde und später das Umweltministerium keinen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung verabschiedet haben. Das Landgericht Ostrava bestätigte die Forderung und entschied, dass die regionale Behörde rechtswidrig handelte, als sie keine effizienten Luftreinhaltemaßnahmen festlegte. Die Verpflichtung der Behörde, die Maßnahmen durch einen Aktionsplan zu erlassen, ergibt sich aus dem Schutz des Luftverkehrsgesetztes und der Richtlinie 96/62/EG des Rates über die Beurteilung und Verwaltung der Luftqualität. Die Entscheidung des Landgerichts wurde später auch vom Obersten Verwaltungsgericht genehmigt.

Entscheidung des Landgerichts Ostrava “KS Ostrava_anonymizovano

Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts “NSS_anonymizovano"

Luftverschmutzung und Klage auf Schadenersatz

Ein Bürger klagte auf Schadenersatz, weil ihm gesundheitliche Schäden aufgrund der Untätigkeit der Behörden entstanden sind. Die regionale Behörde hat rechtswidrig gehandelt, weil sie keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Luftqualität in der Region zu verbessern und die Grenzwerte langfristig überschritten werden. In Ostrava werden die Luftqualitätsgrenzwerte für gesundheitsschädliche Partikel PM2,5 und PM10 sowie krebserregendes und mutagenes Benz(a)pyren anhaltend überschritten. Die Kläger, Bewohner des am stärksten verschmutzten Gebietes, argumentieren, dass sie aufgrund der rechtswidrigen Schritte der regionalen Behörde und der damit verbundenen Luftverschmutzung einen immateriellen Gesundheitsschaden erlitten haben. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, der Fall hängt derzeit beim Obersten Gerichtshof an.

Forderung eines Luftreinhalteplans für Brno 

Zwei Bürgerinnen und Bürger haben mit Unterstützung einer lokalen NGO und  Rechtsexperten von Frank Bold im Jahr 2016 eine Verwaltungsklage in Brno eingereicht. Das Programm, das vom Umweltministerium vorbereitet wurde, ist nach Einschätzung der Kläger unzureichend, da es die Einhaltung der gesetzlichen Luftqualitätsgrenzwrte nicht "so schnell wie möglich" gewährleistet. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssten die verabschiedeten Maßnahmen spezifischer, mit klaren Prioritäten in der gegebenen Region versehen und mit einem realistisch festgelegten Zeitrahmen für ihre Umsetzung definiert sein. In Brno werden die Luftqualitätsgrenzwerte für PM10 und NO2 und Zielgrenzwerte für Benz(a)pyren überschritten. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klage ist derzeit in zweiter Instanz vor dem Obersten Verwaltungsgericht anhängig. 

Forderung eines Luftreinhalteplans für Ostrava

Zwei Bürger eine lokale NGO und die Frank Bold Society haben mit Unterstützung von Rechtsexperten von Frank Bold im Jahr 2016 eine Klage gegen den Luftreinhalteplan für Ostrava eingereicht. Der Plan, der vom Umweltministerium entwickelt wurde ist unzureichend, weil die Luftqualitätsgrenzwerte nicht „so schnell wie möglich“ eingehalten werden. In Ostrava werden die Grenzwerte für NO2, PM10 und die Zielwerte für Benz(a)pyren anhaltend überschritten. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hat kurz vor Weihnachten 2017 ein bahnbrechendes Urteil gefällt und Teile des Luftreinhalteplans von Ostrava wegen eines Verstoßes gegen die europäischen und die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften aufgehoben. Der Gerichtshof entschied, dass der Luftqualitätsplan unzureichend und nicht vollständig mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu vereinbaren ist. Das Gericht hob auch eine frühere Entscheidung des Stadtgerichtes in Prag auf, die zugunsten des Umweltministeriums entschieden hatte. Insbesondere fehlte dem Gericht ein Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und eine Schätzung ihres Beitrags zur Verringerung der Luftverschmutzung im Ballungsraum. Das Gericht spezifizierte, dass die Erwartung der Luftqualitätsverbesserung durch den aktuellen Luftreinhalteplan „Warten auf Godot“ gleicht, weswegen das Verwaltungsgericht den Plan ablehnte. Dies repräsentiert ein wegweisendes Urteil in Tschechischen, einen ersten signifikanten Sieg für die Luftqualität im Land sowie einen Präzedenzfall für weitere Gerichtsverhandlungen.

Forderung eines Luftreinhalteplans für Prag

Schlechte Luftqualität ist ein ernstes Gesundheitsproblem in Prag. Der Verkehr ist die Hauptquelle, insbesondere für PM10, Stickstoffoxide, Kohlenstoffoxide, Benzene, Benzo(a)pyren und Ozon. Mit der Unterstützung der Frank Bold Society und ClientEarth, haben eine lokale NGO und betroffene Bürger, im Jahr 2016 eine Klage gegen den Luftreinhalteplan eingereicht. Die gesetzlich geltenden Luftqualitätsgrenzwerte werden mit diesem Plan nicht „so schnell wie möglich“ eingehalten.  Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen die Maßnahmen spezifischer sein und es muss einen konkreten und realistischen  Zeitplan geben. Im Februar 2018 fällte das Stadtgericht Prag ein Urteil über den Prager Luftreinhalteplan, das der Begründung des Ostrava-Urteils folgte. Drei von vier Teilen des Plans wurden aufgehoben und das Umweltministerium muss einen neuen Plan erstellen, der den Anforderungen der Luftqualitätsrichtlinie entspricht.

Forderung eines Luftreinhalteplans für die Region Usti

Eine lokale NGO hat zusammen mit einem Bürger und der juristischen Unterstützung von Frank Bold Klage gegen der Luftreinhalteplan für die Region Usti eingereicht. Der Plan des Umweltministeriums reicht nicht aus, um die Grenzwerte „so schnell wie möglich“ einzuhalten. Hierzu müssten spezifischere Maßnahmen und ein klarer Zeitplan enthalten sein. In der Region Usti werden die Luftqualitätsgrenzwerte für PM10, NO2 und die Zielwerte für Benz(a)pyren überschritten. Im Februar 2018 folgte das Oberste Verwaltungsgericht dem Fall Ostrava und hob drei von fünf Teile des Luftreinhalteplans auf. Das Umweltministerium muss nun einen neuen Lufreinalteplan aufstellen.


Ein Projekt von
Partner: Deutsche Umwelthilfe
Partner: Frank Bold
Finanziert durch
Partner: Life

Bestellen Sie unseren Newsletter