Klagen und Urteile

ClientEarth's Klage gegen die britische Regierung

Am 01. Mai 2013 erklärte der Oberste Gerichtshof, dass die Regierung ihre Pflicht die Bevölkerung vor schädlicher Luftverschmutzung zu schützen vernachlässigt hat. Die im Jahr 2011 durch die Umweltorganisation Client Earth eingereichte Klage durchlief die Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), welcher nun leichter Maßnahmen gegen das Vereinigte Königreich unternehmen kann. Die Klage betrifft 16 Städte und Regionen, einschließlich London, Manchester, Birmingham und Glasgow, deren Luftreinhaltepläne zeigen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid bis 2020 oder 2025 nicht eingehalten werden. Der Oberste Gerichtshof hat der Klage von Client Earth bezüglich der Verletzung des Artikels 13 der EU-Luftreinhalterichtlinie durch das Vereinigte Königreich stattgegeben. Die Entscheidung des Gerichts klärt zum einen die Rechtslage und ebnet gleichzeitig den Weg für sofortige Maßnahmen zur Durchsetzung der europäischen Luftreinhaltepolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Einige der rechtlichen Fragen hat das Gericht an den EuGH weitergegeben. Das bedeutet, dass eine Entscheidung dann auch auf andere Mitgliedsstaaten Konsequenzen haben wird.

Am 10. Juli 2014, fand die Anhörung der Klage von ClientEarth gegen die Regierung des Vereinigten Königreiches wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte vor dem EuGH in Luxemburg statt. Anwälte von ClientEarth und der Europäischen Kommission zeigten den EU Richtern, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in London, Birmingham und Leeds laut Plänen der Regierung erst nach 2030 eingehalten werden. Dies wäre erst 20 Jahre nach der gesetzlich festgelegten Frist und fünf Jahre nach der bisher angenommenen. Die Informationen wurden am Tag vor der Anhörung vom Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (Defra) veröffentlicht.

Das Urteil in dieser Klage erging am 19. November 2014 und ist für nationale Gerichte in allen EU Mitgliedsstaaten bindend sein. Der EuGH hob in seiner Entscheidung hervor, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit dem 01. Januar 2010 eingehalten werden müssen und eine Verlängerung dieser Frist von den Mitgliedsstaaten zu beantragen ist. Mitgliedsstaaten sind im Fall einer Überschreitung verpflichtet einen Luftqualitätsplan zu erstellen, der geeignete Maßnahmen enthält, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich gehalten werden kann. Das Urteil besagt ebenfalls, dass es den zuständigen nationalen Gerichten obliegt, gegenüber der nationalen Behörde jede dazu erforderliche Maßnahme, zu erlassen.

Die Klage wurde wieder an den Obersten Gerichtshof gewiesen, der am 29. April 2015 entschied, dass die Regierung des Vereinigten Königreiches bis zum 31. Dezember 2015 bei der Europäischen Kommission neue Luftqualitätspläne vorlegen muss, die effektive Maßnahmen enthalten.

Der Oberste Gerichtshof stimmte am 2. November 2016 ClientEarth zu und erklärte, dass das Umweltministerium es versäumt hat Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Luftqualitätsgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten und die Minister wussten, dass die Prognosen zu optimistisch waren. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass die Regierung zeitliche Prognosen, wann die Einhaltung Grenzwerte erreicht wird, nicht von Kosten abhängig machen kann. Die Regierung hat bereits beschlossen bis 2020 zusätzlich zu London 5 Umweltzonen einzuführen - das Urteil verpflichtet sie nun Umweltzonen in 15 - 20 Städten zu schaffen und eine Bandbreite weiterer Maßnahmen zu prüfen.


Im Juli 2017 legte die britische Regierung einen neuen Luftreinhalteplan vor. Nach Ansicht von ClientEarth wies auch dieser Plan schwerwiegende Mängel auf, da er keine Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung der Luftverschmutzung in 45 Gemeinden in England vorsah. Darüber hinaus hatte Wales es trotz Beschluss des High Courts versäumt einen Luftreinhalteplan zu erstellen. Der Fall wurde im Januar 2018 vor dem High Court verhandelt. Am 21. Februar 2018 gewann ClientEarth zum dritten Mal gegen die britische Regierung. Der High Court entschied, dass das Gericht eine wirksame Aufsicht über die nächsten Luftverschmutzungspläne der britischen Regierung haben sollte. Das bedeutet, dass ClientEarth erstmals in der Lage sein wird, die Regierung sofort vor Gericht zu bringen, wenn sie einen Plan ausarbeitet, der rechtswidrig ist. Dieser Schritt, der bedeutet, dass die Umweltanwälte keine Erlaubnis zur gerichtlichen Überprüfung beantragen müssen, wurde vom Richter als "ganz außergewöhnlich" bezeichnet.

Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 1. Mai 2013

UKSC 2012 0179 Judgment
UKSC 2012 0179 Press Summary
R on appn Client Earth v SSDEFRA - Order Question Schedule
Supreme Court order
Client Earth written observations
EU Commission written observations

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2014

Urteil EUGH 2014-11-19

Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 29. April 2015

Supreme-Court Judgment 2015-04-29

Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 4. November 2016

High Court Decision 2016-11-04


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