Klagen und Urteile

 

1. Antrag auf Abschaffung des ersten Luftreinhalteplans

Im Jahr 2006 hat die Umweltorganisation Les Amis de la Terre Paris (Friends of the Earth, FoE) ein Klage eingereicht, weil der Luftreinhalteplan nicht ausreichte um die Grenzwerte einzuhalten und keine ausreichenden Maßnahmen für die Regulierung des Verkehrs ergriffen wurden. Das Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) urteilte in 2008, dass der Plan wirksame Maßnahmen enthält. FoE konnte nicht nachweisen, dass der Luftreinhalteplan nicht ausreichte, um die Grenzwerte einzuhalten, daher trat das Urteil in Kraft.

2. Klagen gegen der Staat, wegen Missachtung der Verantwortung zur Luftreinhaltung

Aufgrund anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für PM10 und NO2 im Jahr 2009 hat FoE entschieden die rechtliche Strategie zu ändern. Die Umweltorganisation forderte die Regierungsbehörde auf die geplanten Maßnahmen umzusetzen, um die Grenzwerte so schnell wie möglich zu einzuhalten. 2011 entschied das Verwaltungsgericht, dass der Luftreinhalteplan korrekt umgesetzt wurde, auch wenn die Grenzwerte überschritten wurden und die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die französische Regierung wegen Nichteinhaltung der EU-Luftreinhalterichtlinie eingereicht hat. Im Berufungsverfahren urteilte das Verwaltungsgericht in 2013, dass für die öffentliche Verwaltung keine Pflicht bestehe Grenzwerte sicherzustellen. FoE legte Berufung vor dem Obersten Verwaltungsgericht ein. Zu diesem Zeitpunkt wurden drei Mitgliedsstaaten vom Europäischen Gerichtshof wegen Missachtung der PM10-Grenzwerte verurteilt (Schweden 2011, Portugal und Italien 2012). Auch die Parlamentarier stimmten einem Bericht zu, dass Frankreich vom EuGH verurteilt werden könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wird in den nächsten 12 Monaten erwartet.

3. Antrag auf Abschaffung des neuen Luftreinhalteplans

Im Jahr 2013 wurde der zweite Luftreinhalteplan von der französischen Regierung angenommen. Dieser Plan enthält keine wirksamen Maßnahmen um die Grenzwerte vor 2020 einzuhalten. Entscheidende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung von Umweltzonen wurden abgelehnt. Daher hat FoE beantragt den Luftreinhalteplan abzusetzen, mit der Verpflichtung eine Umweltprüfung durchzuführen.

4. Klage gegen "unbekannt"

Die Umweltorganisationen Ecologie sans frontier und respire erstatteten am 12. April 2014 Anzeige gegen Unbekannt wegen Gefährdung des Lebens anderer. Der Staat soll so zum Handeln gezwungen werden, denn laut Berechnungen sterben in Frankreich jährlich 42.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. Im Großraum Paris, wo elf Millionen Menschen leben, verlieren die Einwohner durchschnittlich sechs Lebensmonate auf Grund der Luftverschmutzung. Trotz bestehender Gesetzgebung blieben die Behörden bisher untätig. Frankreich ist eines der Länder mit den meisten Dieselfahrzeugen in Europa. Eben diese Motoren stoßen die gefährlichen Rußpartikel aus.

5. Crowdfunding Plattform citizencase

Im September 2014 startete die französische Organisation respire eine crowdfunding Plattform um rechtliche Aktivitäten von Umweltorganisationen im Bereich Umweltschutz und Gesundheit zu unterstützen. Jede europäische Organisation kann diese Internetseite nutzen und Spenden für Projekte sammeln.

6. KLAGE GEGEN DIE FRANZÖSISCHE REGIERUNG

Nach den vorangegangenen Rückschlägen hat Les Amis de la Terre (Friends of the Earth France) mit Unterstützung von ClientEarth im Dezember 2015 ein neues Gerichtsverfahren eingeleitet. Diesmal wandte sich die NRO direkt an die französische Regierung, weil sie die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in mehr als 16 französischen Gebieten und Ballungsräumen nicht sichergestellt hat.

Mit Urteil vom 11. Juli 2017 (Nr. 394254) ist der Conseil d'État deutlich von seinen früheren Entscheidungen abgerückt. Das oberste französische Gericht folgte der Rechtsprechung des EuGHs und dem Beispiel vieler anderer nationaler Gerichte in Europa. Insbesondere hat der Conseil d'État festgestellt, dass die Luftqualitätsrichtlinie eine Ergebnisverpflichtung vorsieht. Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden in Bezug auf den Inhalt der Luftreinhaltepläne begrenzt ist und einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Angesichts der weit verbreiteten und erheblichen Überschreitungen der Grenzwerte in ganz Frankreich ordnete das französische Gericht die Einführung neuer und wirksamerer Luftreinhaltepläne bis zum 31. März 2018 an.


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